18.07.2003 ISSN 1617-2116 Ausgabe 29/03


Wir machen lange S O M M E R P A U S E !

Draußen tobt das schönste Wetter - da wird es Zeit, dass sich auch die netNewsLetter-Redaktion einmal, mit Sun-Blocker bewaffnet, ins Freie begibt. Legenden zufolge soll es ja möglich sein, einige Tage oder gar Wochen ohne das Internet zu überleben - wir starten den großen Selbstversuch! Nun aber erst einmal noch viel Vergnügen mit der letzten Ausgabe vor der Sommerpause:

Ihre netNewsLetter-Redaktion


TOP NEWS Online
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O N L I N E - Mix
Tipps und Tricks
netNewsLetter Intern

TOP NEWS Online

1. Grundsatzurteil: Bundesgerichtshof erlaubt Verlinkung von Webseiten

Ja, es muss Sommer sein. In Loch Ness werden Raubsaurier-Fossilien gefunden, in Deutschland streitet man um die Farbe von Taxis und der Bundesgerichtshof gibt bekannt, dass Links auf andere Seiten rechtlich okay sind. Zumindest die letzte Meldung ist aber keine Nachricht aus dem Sommerloch - sondern hat eine große Bedeutung für alle deutschen Homepage-Betreiber.

Es ging um die Frage, ob "Deep Linking" - also das Setzen eines Hyperlinks auf eine Unterseite einer anderen Homepage - wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Im konkreten Fall hatte die Verlagsgruppe Handelsblatt den Internet-Suchdienst Paperboy verklagt, da jener direkt auf Artikel des Handelsblatt-Angebots verlinkte. Durch mehrere Instanzen bis vor den BGH kämpfte sich der Handelsblatt-Verlag, denn nach seiner Auffassung sind lediglich Links auf die Startseite einer Homepage legitim. Bei der direkten Verlinkung tief ins Angebot einer Website (deep linking) würden potenzielle Nutzer schließlich die Werbung und weitere Angebote auf der Homepage umgehen, indem sie von Paperboy direkt zur gewünschten Unterseite geschickt würden. Nach Auffassung des Handelsblatts ist ein Deep Link also genauso wettbewerbswidrig wie das Übernehmen fremder Inhalte oder das Einbinden einer fremden Webseite in einen Frame der eigenen Homepage.

Dieser Auffassung widersprach nun der Bundesgerichtshof. Das allgemeine Interesse an der Funktion der Hyperlink-Technik des Internets wiegt schwerer als die kommerziellen Interessen einzelner Anbieter. Soll heißen: Wenn ein Anbieter - wie das Handelsblatt - eine Homepage im World Wide Web betreibt, dann muss er auch damit rechnen, dass sie in dessen Sinne verwendet wird. Und dazu gehören eben auch Suchmaschinen und Hyperlinks, ohne die eine "sinnvolle Nutzung der unübersehbaren Informationsfülle im World Wide Web praktisch ausgeschlossen" sei, so die Richter in ihrem Urteil.

Die Sichtweise der Verlagsgruppe Handelsblatt ist sowieso nicht nachvollziehbar. Anstatt mit der richterlichen Keule vorzugehen, hätte man auch einfach den Handelsblatt-Server entsprechend konfigurieren können. Es ist schließlich technisch kein Problem, einen Nutzer, der über einen externen Deep-Link auf eine Unterseite des Angebots gelangt, zu identifizieren (siehe auch unten, Lexikon) und ihn einfach auf die Startseite umzuleiten. Statt dessen hat das Handelsblatt nun - welch' ein Zufall - die "neue Handelsblatt Website" gelauncht. Für die "weiter uneingeschränkte und kostenlose Nutzung von Handelsblatt.com" ist zukünftig eine Kennung samt Passwort notwendig. [ts]

Links:


2. Rabatt-Systeme im nNL-Test: Jeder verdient das, was er sammelt

In deutschen Geldbeuteln geht's eng zu: Neben den üblichen EC- und Kreditkarten drängeln sich dort meist noch mehrere Rabattkarten von zig verschiedenen Anbietern. Sie alle versprechen Preisnachlässe oder Extra-Services, natürlich aber nur bei einer bestimmten Anzahl von Unternehmen. Sinnvoll wird es aber besonders für Online-Shopper, wenn man als Mitglied vergünstigt eine Kreditkarte gestellt bekommt - schließlich gibt es beim Online-Shopping für den Kunden keine sicherere Bezahlmethode als die Kreditkartenzahlung ohne Unterschrift. Die größten Anbieter heißen Payback, Webmiles und HappyDigits, sie konnten eine große Zahl an Partner-Unternehmen gewinnen und ermöglichen die Einsicht und Prämien-Abwicklung über das Internet. Wie bei allen Rabatt-Systemen 'erkauft' man sich die Mitgliedschaft aber eben durch die Offenlegung des Nutzungsverhaltens zu Vermarktungszwecken.

Payback Einst lohnte sich die Payback-Karte schon deshalb, weil man mit ihr bei Kaufhof stolze drei Prozent Rabatt auf alles bekam. Die Zeiten sind vorbei - dafür flattern nun (interessanterweise, je nach Konsumentenprofil) mehr oder weniger öfters Aktions-Gutscheine mit bis zu 10 Prozent Rabatt in die Briefkästen der Teilnehmer. Ein Payback-Punkt entspricht einem Cent, in der Regel bekommt man also rein rechnerisch ein Prozent Rabatt. Die Auszahlung in Bargeld oder Sachprämien ist ab 15 Euro möglich, alte Punkte verfallen nach drei Jahren zum Quartalsende. Wer also nicht mindestens jährlich für zirka 500 Euro bei Kaufhof, Real, DM, Obi und Co. einkauft, für den rentiert sich Payback kaum. Praktisch ist Payback für AOL-Kunden: Sie bekommen pro Jahr mindestens Payback-Punkte im Wert von 1,70 Euro. Nicht viel, aber dafür einfach so.

Sowohl direkt über die Payback-Homepage als auch über die Partnerunternehmen gibt es Kreditkarten: Die Visa-Karte kostet einen Jahresbeitrag von 20 Euro, bei Bestellung bis zum 31.07.03 ist eine Auslands-Krankenversicherung inklusive. Für jede Bezahlung mit der Visa-Karte gibt es zusätzlich Payback-Punkte, allerdings ist die Ausbeute mager: Pro vollen 4 Euro Umsatz gibt es einen Punkt - also gerade mal 0,25 Prozent Rabatt. Man müsste somit mindestens einen Kreditkartenumsatz von 8.000 Euro pro Jahr generieren, damit sich die Payback-Kreditkarte überhaupt rechnet.

Webmiles Vor über vier Jahren mit viel Werbe-Tamtam gestartet, fristet Webmiles ein selbstgewähltes Schatten-Dasein: Durch die Ausrichtung rein auf das Internet gibt es keine kostenlosen Kundenkarten für den Geldbeutel, die Zielgruppe ist entsprechend nur online zu finden. Die Möglichkeit zum Webmiles-Sammeln besteht größtenteils aus Online-Shops, und auch hier verfallen die angesparten Punkte nach drei Jahren. Eine Webmile hat keinen direkten Gegenwert, entsprechend kann man sie sich auch nicht in Geld auszahlen lassen. Lässt man sich die Webmiles in Gutscheine umtauschen, entspricht eine Webmile 0,25 Cent. Praktisch ist Webmiles etwa beim Amazon-Konkurrenten Buecher.de: Pro vollem Euro Umsatz gibt es fünf Webmiles - also praktisch 1,25 Prozent Rabatt. Da eine Webmile aber offiziell keinem Geldwert entspricht, verstößt so eine Rabatt-Aktion auch nicht gegen die Buchpreisbindung.

Auch bei Webmiles gibt es Kreditkarten: Eine MasterCard oder Visa-Karte kostet pro Jahr 28 Euro Gebühr, das Kartendoppel macht 39 Euro. Die Karten werden von der Berliner Bank ausgegeben, außer von Webmiles gibt es sie noch in Form der ADAC- und "PayGay"-Kreditkarten. Da man pro vollem Euro Umsatz eine Webmile bekommt, entspricht dies wie bei einer Payback-Kreditkarte etwa 0,25 Prozent Rabatt - unter 11.200 Euro Kreditkartenumsatz im Jahr zahlt man also drauf.

HappyDigits Seit der Fusion der Karstadt-Rabatt-Karte mit den Happy-Digits der Telekom ist auch dieses Rabattsystem attraktiv - neben Kaufhäusern und der Telekom zählen auch Supermärkte und Versandhäuser zu den Rabatt-Partnern. Nettes Goodie: Über die Homepage lassen sich kostenlose SMS-Nachrichten ins D1-Netz versenden, zudem lässt sich die HappyDigits-Karte als CallingCard (zum bargeldlosen Telefonieren) aktivieren. Ein Digit entspricht einem Cent, auch sie müssen nach mindestens drei Jahren entweder für Sachprämien eingelöst sein oder können ab 1.000 Digits (10 Euro) ausgezahlt werden.

Auch HappyDigits bietet eine Kreditkarte, mit der man allerdings nicht automatisch für jeden Kreditkarten-Umsatz Rabatt-Punkte sammelt. Dafür ist die MasterCard im Gegensatz zu den Payback- und Webmiles-Angeboten kostenlos. Die Karte (herausgegeben von der KarstadtQuelle Bank) gibt es im Telekom-, Karstadt- und KaDeWe-Design. Obwohl überall "Happy-Digits" draufsteht, ist die Karstadt-Version die beste Wahl: Karstadt vergibt bei Kreditkartenzahlungen keine Rabatt-Punkte, es sei denn, man nutzt die Karstadt HappyDigits MasterCard.

Fazit: Da die Bonuspunkte nach drei Jahren verfallen, lohnt es sich oft nicht, bei allen Unternehmen die kostenlose Mitgliedschaft einzugehen - schließlich werden personenbezogene Daten erhoben und für verschiedene Marketing-Zwecke ausgewertet. Was aber nicht zwingend zum Nachteil des Kunden sein muss, denn neben Werbung flattern hin und wieder auch Rabatt-Coupons ins Haus. Sinnvoll ist eine Rabatt-Karte aber eben nur, wenn die angeschlossenen Partnerunternehmen zu den Geschäften gehören, bei denen man auch regelmäßig einkauft - sonst schafft man es nie, innerhalb von drei Jahren die benötigten Punkte anzusammeln, die man für eine Auszahlung oder eine gute Prämie benötigt. Auf jeden Fall sollte man sich zuerst umfangreich auf den Homepages der Anbieter informieren, bevor man auf den Online-Antrag klickt. [ts]

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Neue/empfehlenswerte W e b p a g e s

3.1 AddictingGames: ...und Sie werden freiwillig Überstunden machen

Die süchtig-machendsten Spiele sind immer noch die, die man innerhalb weniger Sekunden beherrscht und die nur maximal einige Minuten dauern. Das war schon bei den Arcarde-Spielen am Atari so, das ist so auf den Mini-Games auf dem Handy. Durch Flash und Java gibt es sie natürlich auch im Internet - und wehe, man landet auf einer Homepage, wo diese Zeitfresser auch noch alle gesammelt sind! AddictingGames.com ist genau so eine Homepage - nehmen Sie sich also nichts vor, wenn Sie auf den Link klicken!

Auf der privaten Seite versammeln sich Hunderte an Mini-Spielchen, bzw. sind von dort aus verlinkt. Die Spiele sind in die Rubriken Action, Puzzle, Arcade Classics (die guten alten Atari-Games!), Sports, Card & Casino, sowie Everything Else untergliedert - und wer die Qual der Wahl etwas geringer halten will, kann sofort auf eines der bebilderten "Top 20 Games" klicken. Etwa das gute alte "Snake" in 3D oder das aufgepeppte Boulder Dash namens "Acno Energizer" - da werden Erinnerungen wach! Natürlich gibt es neben den Klassikern auch unzählig neuartige Spielideen auf der Homepage versammelt - genügend Spielspaß für mehrere Stunden! [ts]

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3.2 Man kann nie zu früh anfangen: der erste Tattoo-Shop für Babys

In den USA gibt es viele verrückte Menschen - die "Wir müssen verrückt sein"-Autohändler (siehe nNL 33/03) gehören da noch zur extrem harmosen Gattung. Aber bei der Homepage von "Baby Ink Tattoo" muss man echt den Kopf schütteln: Tätowier-Läden für Kleinkinder!

In den USA (und wahrscheinlich auch im guten alten Europa) ist es nicht verboten, Kinder zu tätowieren, solange ein Erziehungsberechtigter dabei ist. Genau hier setzt die Geschäftsidee von "Baby Ink Tattoo" an: Kinder, die mindestens sechs Monate alt sind, können auf Geheiß ihrer Eltern mit der speziellen, kinderfreundlichen "Junior Needle" ein Bild für die Ewigkeit verpasst bekommen. Damit's nicht ganz so weh tut, bekommen die Kleinen eine spezielle Betäubungs-Creme aufgetragen und nach zwei bis vier Wochen ist so ein Tattoo ja schnell verheilt.

Zwar hat sich "Baby Ink Tattoo" auf Tribal-Symbole spezialisiert, aber gerne werden auch beliebige Motive in die Haut geritzt: Sehr beliebt sei das Sternzeichen des Kindes oder die Namen der Eltern. Sollten Sie also einmal Urlaub in San Diego, Seattle, Spokane, Las Vegas oder Los Angeles machen - dort überall hat "Baby Ink Tattoo" seine Filialen. [ts]

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4. MP3-Player auch ohne PC: der Loomax FC-100 mit Aufnahmefunktion

Inzwischen geht der Trend bei den portablen MP3-Playern in zwei Richtungen: Hin zu großen (und teuren) Geräten mit Gigabyte-großer Festplatte, und zu kleinen (und günstigen) USB-Sticks, die neben der Funktionalität als Wechselspeicher auch die grundlegendsten Funktionen eines MP3-Players mitbringen. Dazwischen gibt es nicht mehr viele Geräte, die einen genaueren Blick wert wären - der "Loomax FC-100" ist da eine rühmliche Ausnahme, er vereint alle Funktionen eines "richtigen" MP3-Players ohne Wenn und Aber.

Herausragendes Merkmal des 150 Euro teuren Geräts ist die Aufnahmefunktion: Neben einem eingebauten Mikrofon für Sprachaufnahmen lässt sich der Kopfhörer-Ausgang auch als Line-In-Buchse verwenden. Also an die Stereoanlage angeschlossen, Musik überspielt, fertig - ganz ohne PC. Natürlich verträgt sich der Loomax aber per USB auch mit Windows- oder Mac OS X-Rechnern. Er meldet sich als Wechselspeicher an und spielt brav alle MP3- oder WMA-Dateien, die auf ihn kopiert werden. Schade nur, dass das Mac-Betriebssystem nicht offiziell unterstützt wird, eine iPod-ähnliche Integration in iTunes zum automatischen Abgleich wird daher nicht geboten.

Das war's aber auch schon mit den Schattenseiten: Der Player im edlen Outfit ist bestens durchdacht und lässt die billige Plastik-Konkurrenz alt aussehen. Der Lieferumfang ist beachtlich: Neben dem Player gibt es Kopfhörer, eine Kabelfernbedienung, den Akku, sowie ein zusätzliches, aufsteckbares Akkufach für eine AAA-Batterie als "Notstromversorgung", eine Trageschlaufe, ein USB-Kabel, das Netzteil, ein (leider etwas kurzes) Audiokabel, sowie die Gebrauchsanleitung als PDF auf CD-ROM.

Die Gebrauchsanleitung ist auch nötig, denn man müsste sich schon lange mit dem Jogdial-ähnlichen Steuerknüppel an der Seite spielen, um von alleine den ebenfalls integrierten Radio anzubekommen. Und wer die Buchse für das Netzteil nicht findet: Diese Aufgabe übernimmt der USB-Anschluss, denn der Player wird dort nicht nur mit Daten, sondern eben auch mit Strom (per USB über den PC oder eben per Netzteil) gefüttert. Desweiteren bietet das handliche Gerät auch noch einen SD-Karten-Steckplatz, so dass man, falls die internen 128 Megabyte nicht ausreichen, den Kleinen auch mit SD- oder MMC-Karten mit bis zu weiteren 512 MB Speicher erweitern kann.

Fazit: Das kleine Gerät mit 6 Zentimeter Kantenlänge und seinem gut lesbaren Display überzeugt sowohl vom Design, als auch von den inneren Werten. Eigentlich ist der Loomax FC-100 der "iPod for the rest of us", denn abgesehen davon, dass er keine Gigabyte-große Festplatte, sondern eben einen erschütterungsfreien Chip-Speicher bietet, steht er Apples iPod in nichts nach. Im Gegenteil, das integrierte Radio und die Aufnahmefunktion katapultiert den Loomax in die Spitzenklasse.  [ts]

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5. iChatUSBCam: Videokonferenz in iChat AV nun mit jeder USB-Kamera

Dass bei Apple die Hardware und das Betriebssystem aus einer Hand kommt, ist einerseits zwar klasse, da der Computer ohne großen Installationsaufwand und Konfigurationsarbeit reibungslos läuft. Doch da Apple nun mal hauptsächlich ein Hardware-Produzent ist, läuft neue Software meist auch nur auf neuer Hardware. Etwa die DVD-Software iDVD: Mit nachgerüsteten DVD-Brennern funktioniert sie nicht, man muss sich schon einen neuen Mac kaufen. Auch die Videokonferenz- (und Chat-)Software iChat AV wurde solchen technisch unnötigen Beschränkungen unterworfen: Ursprünglich sollte jede Mac-kompatible USB-Webcam funktionieren, nun klappt es aber doch nur mit FireWire-Kameras wie Apples iSight oder zur Not, wenn man mindestens einen G4-Mac besitzt, auch mit DV-Videokameras. Und um den Absatz neuer Macs etwas anzukurbeln, muss es generell mindestens ein 600 MHz schneller G3-Rechner sein.

Dass diese Mindestanforderungen an die Hardware absolut willkürlich gewählt sind, beweist die Software "iChatUSBCam": Einfach installiert (neben der iChatUSBCam-Erweiterung benötigt man noch die Software"Application Enhancer", die es kostenlos auf der Homepage gibt) - und schon funktioniert auf wundersame Weise jede Kamera, die man auch sonst am Mac zum Laufen bekommt. Und tatsächlich: Eine Logitech QuickCam 4000, die iChat AV bislang nur als "Unknown Audio Input" erkannte, erweckt plötzlich als "My QuickCam" zum Leben. Nun klappt's also auch ohne teure iSight-Kamera von Apple - zumindest die derzeitige Public Beta-Version von iChat USBCam ist kostenlos, die finale Version wird preislich wahrscheinlich im einstelligen Dollar-Bereich angesiedelt sein. [ts]

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6. Spielzeug für Geeks: Der Kensington WiFi Finder

Jaja, als Online-Junkie hat man's schon schwer: Ständig auf der Suche nach einer WLAN-Basisstation, damit man schnell mal seine eMails checken kann. Um so enttäuschender ist es, wenn man bei Bekannten oder an öffentlichen Plätzen das Notebook aufklappt - und keine Funkstation in Reichweite ist!

Um sich dieses frustrierende Erlebnis ersparen zu können, hat der Hersteller Kensington nun den rund 30 US-Dollar teuren "WiFi Finder" konzipiert: Der Zigarettenschachtel-große Anhänger zeigt auf Knopfdruck an, ob Funksignale eines WLAN-Netzes im 2,4-GHz-Bereich durch die Luft schwirren. Das schlaue Kästchen erkennt sogar, ob es sich auch wirklich um Signale nach 802.11b- oder 802.11g-Standard handelt, beim Empfang von Bluetooth-, Mikrowellen- oder anderen Sendern schlagen die drei Lämpchen nicht aus. Toll! Das perfekte Geschenk für Computer-Freaks, die bisher schon alles haben. [ts]

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O N L I N E - Mix

7. Unterbodenschutz" für die eigene Homepage: die Service-Checkliste

In den späten Neunzigern galt eine Homepage als Status-Symbol schlechthin, wenn das Ganze auch noch unter einer eigenen Domain firmierte, war man (in entsprechend online-interessierten Kreisen) der Held. Inzwischen gehört die eMail-Adresse mit eigener Domain zum guten Ton, aber eine eigene Homepage hat man nur noch, wenn's unbedingt sein muss. Denn ein "Hallo da bin ich!" macht noch keine sinnvollen Inhalte und der Seelenstrip im Cyberspace mit persönlichen Angaben und Urlaubsfotos freut lediglich Spam-Vermarkter und googelnde Ex-Bekannte.

Kritisch wird's besonders, wenn man ins Visier eines unliebsamen Menschen gerät - denn nichts bietet so viel Potenzial für rechtliche Schwierigkeiten, wie die eigene (auch private) Homepage. Domain-Name, gesetzte Links, Copyright auf Bilder und andere Inhalte, Impressum, Gästebücher - da ist schnell eine Ungereimtheit gefunden und noch schneller eine kostenpflichtige Abmahnung im Briefkasten.

Das Computermagazin iX bietet in der aktuellen Ausgabe einen Beitrag zum rechtskonformen Internet-Auftritt - netterweise findet sich dieser auch komplett und kostenlos im Internet. Damit man die eigene Homepage auch gleich durchgehen kann, gibt es sogar eine Checkliste mit sämtlichen relevanten Punkten als Download. Allen Homepage-Besitzern, egal ob gewerblich oder privat, wärmstens empfohlen! [ts]

Links:


8. Mehr Linux, mehr Freiheit? Das Problem der Software-Patente

In Bayern ticken die Uhren etwas anders. Darauf sind wir auch stolz. Dass zum Beispiel unsere schöne Landeshauptstadt auf Linux umgestellt hat. Okay, Linux und Open Source ist jetzt halt voll hipp, da stört's nicht, dass das andere Betriebssystem mit den bunten Fensterln günstiger gekommen wäre. Wer derzeit beim schönen Wetter durch München flaniert, stößt auch unweigerlich auf die rot-blauen Wahlplakate der SPD-Abgeordneten Monica Lochner-Fischer, die dort mit dem Spruch "Mehr Linux, mehr Freiheit" langhaarige Wähler fängt.

Man hört dann zwar schon auch mal die eine oder andere ältere Frau schimpfen "Linux? Ist das sowas wie Latex? Dafür wollen die mehr Freiheiten? Pfui!" - aber nein, Linux bedeutet freie Computersysteme, und das ist gut.

Ist es wirklich. Besonders, da das Europa-Parlament am 1. September, nach mehreren Verschiebungen des Termins, über die Legalisierung von Software-Patenten entscheiden möchte (siehe nNL 26/03). Was dies genau für die Wirtschaft bedeuten würde und woran es derzeit hakt, erklärt Monica Lochner-Fischer in einem Interview mit dem Internet-Magazin Telepolis. [ts]

Links:


9.  Europa Online: France Telecom muss Strafe für DSL-Dumping zahlen

FRANKREICH: Der Breitbandprovider Wanadoo muss 10,35 Millionen Euro Strafe bezahlen, weil er von 1999 bis 2002 seine ADSL-Dienste weit unter den eigenen Kosten angeboten hatte. Diese Strafe gegen den Onlineableger der France Telecom verhängte nun die Europäische Kommission, die bereits am 21. Mai dieses Jahres gegen die Deutsche Telekom ähnlich entschied. Wanadoo schaffte es auf 72 Prozent Marktanteil, während keiner der Konkurrenten mehr als 10 Prozent für sich verbuchen konnte.

http://www.wanadoo.fr
http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/1025|0|RAPID&lg=DE


ÖSTERREICH: Da in Wien in Kürze private Bestatter zugelassen werden, stellt die städtische Bestattungsabteilung nun auf eine computergestützte Kundenberatung um. Aus Gründen des Feingefühls waren die Wiener beim EDV-Einsatz in Kundenservicestellen der Bestatter bislang sehr vorsichtig. Heute jedoch werde das Internet bis ins hohe Alter genutzt. Von der Auswahl des Sarges bis zur Erstellung der Todesanzeige kann nun alles gemeinsam mit dem Berater online erledigt werden.

http://www.bestattungwien.at


GROSSBRITANNIEN: Die Telefondamen im Buckingham Palace haben derzeit mehr zu tun als üblich: Ständig rufen neugierige Niederländer im Palast an und erkundigen sich nach Elizabeth. Auslöser der Anrufflut war eine SMS, die derzeit in den Niederlanden kursiert. "Bin in London (frag nicht weiter) und brauche Dich dringend. Rufe sofort die Nummer an und frage nach Elizabeth", lautet der Text der Kurznachricht. Wie der "Telegraaf" herausgefunden haben will, sei die Queen "not amused". Mittlerweile weist ein Tonband der Telefonzentrale auf den Scherz hin: Man solle besser auflegen.

http://www.royal.gov.uk

 [gr]




10. Zahl der Woche: 1,3 Millionen Deutsche surfen über WLAN-Hotspots

Den Angaben des Berliner Marktforschungsinstituts Berlecon Research zufolge verfügen bereits 4,6 Millionen Deutsche über Notebooks mit WLAN-Karte. Erstaunlich ist die hohe Zahl der Nutzer, die laut der Studie ihre Funkkarten für den Einsatz auch außer Haus einsetzen: 1,3 Millionen User nutzen öffentliche Hotspots, etwa in Cafés, Hotels oder Flughäfen. Davon sind 500.000 Nutzer regelmäßige Outdoor-Surfer, die verbleibenden 800.000 nutzen die öffentlichen WLAN-Zugänge zumindest gelegentlich.

In den kommenden zwei Jahren sollen sich die Funk-Surfer laut Berlecon Research mehr als verdoppeln: Bis 2005 soll es zwar nur rund 9 Millionen WLAN-Notebooks in Deutschland geben, davon sollen aber 1,2 Millionen Stück den regelmäßigen, und 2 Millionen Exemplare den gelegentlichen Hotspot-Nutzern gehören. [ts]

Links:


11. Der Provider-Kostentest (Die günstigsten Internet-Zugänge)

In nNL 22/03 lobten wir die DSL-Flatrate von Freenet, da sie für einen Preis von 28,90 Euro monatlich alles erlaubte, wie etwa die Mehrfachnutzung oder die Verwendung auch über einen schnellen T-DSL-1500-Anschluss. Damit ist es inzwischen leider vorbei: Nur noch mit der teureren Variante "flat 1.536" (48,90 Euro monatlich) lässt sie sich per T-DSL 1500 betreiben. Nun hat Freenet eine weitere - damit schon die dritte - Flatrate-Variante ins Angebot aufgenommen.

> Genauer betrachtet: Freenet mit flexibler "Flatrate" - Urteil: gut

Der "freenetDSL flexi flat" genannte Tarif erinnert stark an die Flatrate von 1&1: Auch hier gestaltet sich der Preis je nach Nutzung. Die Freenet-Flatrate gilt leider nur für normale T-DSL-768-Anschlüsse, der maximale Monatspreis beträgt 33,90 Euro. Übertragt man im Abrechnungszeitraum weniger als 10 Gigabyte, fällt der Preis auf 24,90 Euro, war man zusätzlich auch noch weniger als insgesamt 100 Stunden online, fällt er sogar auf 14,90 Euro.

Damit dürfte die "Flatrate" wohl vielen Nutzern günstiger kommen, als die normale Flatrate für fixe 28,90 Euro im Monat. Die etwas teurere Alternative von 1&1 staffelt sich übrigens ähnlich: Maximal 36,90 Euro, bei unter 10 GB Übertragungsvolumen 26,90 Euro und bei weniger als 100 Stunden nur 16,90 Euro. Man beachte, dass für den günstigsten Fall hier aber nicht auch das Kriterium "weniger als 10 GB" erfüllt sein muss.

Fazit: Die flexible Flatrate von Freenet ist eine Überlegung wert. Bisheringen Freenet-Flatrate-Nutzern dürfte sie unter'm Strich sicherlich günstiger kommen und auch 1&1-Kunden sollten beide Tarife einmal genau miteinander vergleichen. Es kommt ganz auf das individuelle Nutzungsverhalten an, welcher Tarif nun der günstigste ist. [ts]

Links:

Der Providerkostentest-Index: 1,37 ct/min
[gebildet aus dem Durchschnitt der Internet-by-Call-Anbieter]


Die TopFree-Liste
(echtes Internet-by-Call: die Einwahl ist unverzüglich und ohne aufwendige Formalitäten möglich)

Nebenzeit

Hauptzeit Takt Provider Website Nummer Name Passwort
1,40 ct sec allesfair.de hier 01925-6222 allesfair@internet allesfair
1,44 ct sec MSN Easysurfer hier 0192658 msn msn
1,50 ct sec Easynet Easy-Call hier 019161 easycall@easy-call.net easynet

0,99 ct
1,45 ct sec freenet Super CbC hier 019231771 beliebig beliebig
1,38 ct 1,18 ct min freenet Business CbC hier 019231760 beliebig beliebig
1,29 ct min ByC@ll24 hier 019256500 bycall24 bycall24

DNS-SERVER:
   msn: 192.76.144.66   allesfair.de: 212.93.30.150   freenet: 62.104.191.241   ByCall24: 195.182.110.132
Die Angaben in den Listen sind ohne Gewähr.


Die TopPro-Liste
(anmeldepflichtiges Internet-by-Call: erfordert vorherige Anmeldung/Einzugsermächtigung)

Nebenzeit

Hauptzeit Takt Provider Website
1,43 ct sec freedee fun www.freedee.de
2,00 ct min/sec KomTel - 0800 FoniNet   www.komtel.net/internet/kt_deutschld.html

1,40
0,90 ct min CompuServe Pro www.compuserve.de/cso/_promo/preis.jsp
1,19 ct min CompuServe Night&Day www.compuserve.de/cso/_promo/preis.jsp
1,45 ct 0,99 ct min freenet Business freenet.de/freenet/zugang/tarife/business/
1,27 ct min Yahoo! Online de.docs.yahoo.com/yahoo-online/infoseiten/
Die Angaben in den Listen sind ohne Gewähr.


Die TopDSL-Liste
(die günstigsten Internet-Tarife für T-DSL)

Grundpreis

inkl. Kosten Takt Tarif (mit Link zum Anbieter)
-- -- 1,00 ct min/MB freenet DSL by-Call
14,90 Euro 100 h 1,20 ct min 1&1 Internet.DSL 100

6,99 Euro
2 GB 1,20 ct MB GMX DSL_2000
12,99 Euro 5 GB 1,20 ct MB GMX DSL_5000

19,45 Euro
flat -- -- NGI T-DSL Flat
48,90 Euro flat (auch T-DSL 1500) freenet DSL flatrate
Die Angaben in den Listen sind ohne Gewähr.




Tipps und Tricks

12. Veranstaltungstipp: Chaos Computer Camp 2003 ab 7. August in Berlin

Dieses Jahr findet zum zweiten Mal (nach 1999) das große Zeltlager für Hacker aus aller Welt statt. In der Nähe von Berlin können die Teilnehmer den Vorträgen lauschen, hacken was das Zeug hält, campen und im See baden.

Das Chaos Communication Camp ist über eine 65-MBit-Leitung ans Internet angebunden, es stehen auf dem ganzen Gelände WLAN-Stationen bereit. Zudem warten Stromkabel für jedes Zelt, fünf Essensstände, zwei große Vortragszelte sowie ein 1.500 Quadratmeter großes "Hackcenter" für die emsigen Hacker zur Verfügung. [ts]

Veranstaltungsname: Chaos Communication Camp 2003 - The International Hacker Open Air Gathering
Datum 7. bis 10. August 2003
Ort: Paulshof in Altlandsberg, nahe Berlin
Veranstalter: Chaos Computer Club e. V.
eMail: contact@camp.ccc.de
Kosten: 20 Euro / Tag; alle Tage incl. Camping 100 Euro
Homepage: http://www.ccc.de/camp





13. Buchtipp der Woche: "Die Diktatur des schönen Scheins"

Der Autor Neal Stephenson ("Cryptonomicon") genießt bei Science-Fiction-Fans abseits des Weltraumschlacht-Mainstreams Kultstatus. Er war es etwa, der in seinem Buch "Snow Crash" den heutigen Fachbegriff "Avatar" geprägt hat. In seinem Buch "Die Diktatur des schönen Scheins", das im englischsprachigen Original den Titel "In the Beginning ... was the Command Line" trägt, hat er sich einmal der Non-Fiction gewidmet: Den grafischen Benutzeroberflächen und wie sie seiner Meinung nach den Benutzer entmündigen.

Als alter Computer-Kenner lässt er weder an Windows noch am Mac etwas Gutes - für ihn ist die gute alte Kommandozeile, ausgerechnet unter Linux, das einzig wahre Interface. Weshalb, das erklärt er in seinem Buch mit vielen Seitenhieben und Anekdoten aus der Computer-Geschichte. Das einzige, was das Lesevergnügen etwas trübt, ist die deutsche Übersetzung, die anscheinend von einem Technik-Laien oft zu wörtlich vorgenommen wurde. Dies tut dem Verständnis aber keinen großen Abbruch - sowohl Computer-Laien (denen fällt es nicht auf), als auch Profis (die wissen, was gemeint ist) werden mit diesem Buch ihren Lesespaß haben. [ts]

Links:


14. Lexikon: Referer

Ein Referer (auch "Referrer" geschrieben) ist eine Webseite, die auf eine andere verlinkt. Klickt man also auf Webseite A auf einen Link zu Webseite B, dann ist die URL von A der Referer von B. Ein Webbrowser merkt sich diese Referer-Info und übergibt sie beim Webseiten-Aufruf dem Webserver von B, damit dieser sie in seinen Logfiles abspeichern kann. Auf diese Weise kann der Webmaster von Homepage B bei der Auswertung des Logfiles erkennen, auf welche Art die Besucher auf seine Seite gelangen: Ob direkt durch Eingabe der URL (also ohne einen Referer) oder eben verlinkt von einer bestimmten Homepage.

Dabei kann ein Referer oft mehr über den Besucher preisgeben, als jenem lieb sein könnte: Als Referer wird immer die komplette Ausgangs-URL gespeichert - was z.B. bei einer Suchmaschine auch die Suchbegriffe umfasst, nach denen man gesucht hatte.

Tippt man etwa bei Google die Suchwörter 'netNewsLetter Google-Tuning' ein, lautet die URL der Ergebnisseite:

www.google.de/search?sourceid=navclient&hl=de&ie=UTF-8&oe=UTF-8> &q=netNewsLetter+Google%2DTuning

Klickt man nun auf einen der Treffer, wird diese komplette URL als Referer übergeben - und der Webmaster der verlinkten Homepage kann dann aus seinen Logfiles lesen, dass man über Google auf seine Homepage kam, weil man die Suchbegriffe "netNewsLetter" und "Google-Tuning" eingegeben hatte.

Besonders, wenn man eine private Homepage betreibt (und die Logfiles sehr übersichtlich ausfallen ;-), dann kann es oft sehr interessant sein, aufgrund welcher Suchbegriffe sich die Besucher auf die eigene Homepage verirrten. [ts]




15. Serie Google-Tuning (15): Die Suchmaschine als Wörterbuch

Neben den vielen "offiziellen" Such-Diensten wie die Web- oder die News-Suche bietet Google auch Funktionen an, die noch im Entwicklungsstadium sind. Wie beispielsweise das "Google Glossary", das "Google Wörterbuch".

Nutzt man das "Google Glossary", verhält sich die Suchmaschine wie ein Nachschlagewerk: Es durchsucht das Internet lediglich nach Definitionen des eingegebenen Suchworts. Praktischerweise werden auf der Ergebnisseite die gefundenen Definitions-Seiten nicht nur verlinkt, sondern der Text direkt auf der Google-Seite angezeigt. Leider beherrscht das "Google Glossary" derzeit nur die englischsprachige Suche - und hier scheint derzeit der Schwerpunkt auf technische Begriffe gesetzt zu sein. Aber dennoch - einen Versuch ist's wert! [ts]

Links:



netNewsLetter Intern

16. Impressum

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Leitende Redakteur:  

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Redaktion: Nicola Retter [nr]
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Aktuelle Abonnentenzahl: 21.586 (29/2003)