Das Internet ist ein länderübergreifendes, anarchisches Netzwerk.
Sollte man meinen, aber natürlich darf die deutsche Gesetzgebung nicht
am Modemkabel enden. Die Düsseldorfer Bezirksregierung begann daher
vergangenes Jahr, rechtsextreme und gewaltverherrlichende Webseiten
aus den USA sperren zu lassen - schließlich verstoßen sie gegen
geltendes deutsches Recht.
"Wir haben im Internet keinen rechtsfreien Raum", so Regierungspräsident
Jürgen Büssow im netNewsLetter-Interview, "was offline strafbar
ist, ist es auch online. Volksverhetzung zum Beispiel, wie Hass-Seiten
gegen Minderheiten. Darauf konzentriere ich mich jetzt erst
mal." Büssow betont, dass er mit seiner Verpflichtung der Provider,
bestimmte Webseiten zu blockieren, keine Zensur betreibe, sondern
damit lediglich Sorge trage, dass die deutschen Gesetze eingehalten
werden: "Wir haben natürlich die Schwierigkeit, dass wir die Inhalte-Anbieter
nicht in Deutschland haben, sondern z.B. in den USA, wo das
nicht strafbar ist. Wenn wir nicht an die Täter rankommen, haben wir
die Möglichkeit, mit dem Ordnungsrecht die Zugangsprovider aufzufordern,
diese Seiten zu sperren."
Doch hiergegen wehren sich die betroffenen nordrhein-westfälischen
Provider natürlich - es geht hier schließlich nicht darum, illegale
Inhalte von den eigenen Servern zu verbannen, sondern die Durchleitung
'böser' Datenbits zu verhindern. Das wäre etwa so, als würde man die
Telekom verpflichten, sämtliche Schimpfwörter aus Telefongesprächen zu
verbannen. Den Providern blieb somit nur der Gang vor's Gericht - das
erste Urteil wurde diese Woche nun vom Verwaltungsgericht Minden
gefällt: die Vollziehung der Sperrungsverfügung wurde abgelehnt, die
Provider müssen nicht filtern.
Dass bedeutet natürlich nicht, dass im deutschen Internet nun Anarchie
herrschen darf, sofern die 'bösen' Inhalte auf ausländischen Servern
lagern. Andy Müller-Maguhn, ICANN-Vertreter und Sprecher des Chaos
Computer Clubs, bringt es auf den Punkt: "Anstatt die Verbreitung
einzuschränken, muss man gegen die Verbreiter vorgehen - hier wird ja
sonst das Medium bestraft und nicht die Urheber." Das Problem ist
aber offensichtlich: Anders als beispielsweise bei Kinderpornografie,
die weltweit verboten ist, darf man bei rechtsradikalen Inhalten keine
internationalen Kooperationen bei der Strafverfolgung erwarten, da
rechtsradikale Schriften z.B. in den USA unter die freie Meinungsäußerung fallen.
Nun kann man das Problem aber nicht an die Provider abwälzen, die sich
damit nun strafbar machen würden, wenn ihnen doch eine illegale Seite
durch's Raster rutscht - dies wurde in einem Eilverfahren vom Verwaltungsgericht
Minden nun eben bestätigt. Denn den Providern die Sperr-Pflicht
aufzubürgen, ist nicht durchführbar. "Die Webseiten-Sperrung
erscheint auf den ersten Blick sinnvoll, bis man versteht, wie sie
funktioniert - dann merkt man, dass sie überhaupt keinen Sinn haben
kann", so Professor Gerhard Schneider, Direktor des Rechenzentrums der
Universität Freiburg. Webseiten können binnen Minuten auf andere
Adressen 'umziehen' oder zur Not findet man die entsprechenden Web
Seiten eben nicht mehr auf einem Web-Server, sondern beispielsweise
auf einem ftp-Server. Wer also gezielt nach entsprechenden Inhalten
sucht, wird sie auch finden, "die Webseiten-Sperrung ist lediglich
eine Ad-hoc-Maßnahme, die schnell umgangen werden kann."
Wieso setzt die Regierung also statt dessen nicht darauf, die Anwender
- auch unter Mithilfe der Provider - zu sensibilisieren? Ein Aufpoppendes
Browser-Fenster wie "Achtung! Sie betreten eine illegale
Seite. Das widerspricht den Vertragsbedingungen - Ihr Provider" würde
bestimmt viele Anwender vom 'illegalen Surfen' abhalten. Technisch
wäre das zwar auch kompliziert zu bewerkstelligen, da hierfür der
komplette Web-Zugriff über einen extra Proxy-Server geleitet werden
müsste, was aber manche Provider wie AOL oder Freenet sowieso bereits
seit Jahren praktizieren.
Dass es hilft, illegale Internet-Aktivitäten einzudämmen, wenn man den
Usern nur auf die Finger klopft, das weiß auch Professor Schneider,
der an seinem Rechenzentrum natürlich auch mit illegalen Tauschbörsen-Usern
zu kämpfen hat: "Wir zensieren überhaupt nicht, aber wir fragen
Großverbraucher - die fallen ja auf, wenn sie monatlich besonders hohe
Datenmengen durch's Netz schaufeln - ob das dienstlicher Traffic ist
oder nicht. Wenn das dienstlicher Datenverkehr ist, wird das nicht
weiter hinterfragt, und bei den nicht-dienstlichen sieht man dann oft,
dass kurze Zeit nach der Frage die Datenraten dieser betroffenen
Rechner drastisch zurückgehen. Das heißt, einfach durch Nachfragen und
Beweisen der Auffälligkeit hat man das Problem eigentlich meistens im
Griff."
[ts]
++ Der Verband der Internetwirtschaft ECO begrüßt das Urteil:
++ Gegen die "Zensur" im Internet:
++ Die Bezirksregierung Düsseldorf:
++ Das Rechenzentrum der Uni Freiburg:
Jedem von uns ist es schon einmal passiert - ins eMail Postfach
flattert eine Spam-Mail. Und oft steht dann unter der Nachricht
folgender Text: "Sie bekommen diesen Newsletter, weil Sie sich
irgendwann mal eingetragen haben. Wenn Sie ihn jetzt ABBESTELLEN
möchten, klicken Sie auf diesen Link...". Und dann schnappt die Falle
zu. Drückt man auf den individuellen Bestätigungs-Link, dann weiß der
Spam-Versender definitiv, dass hinter dem Account ein aktiver User
sitzt - und dass die eMail-Adresse prädestiniert ist für Werbe-Müll.
Seriöse Newsletter-Versender gehen natürlich einen anderen Weg, sie
nutzen das sogenannte Opt-In-Verfahren - schon aus dem einfachen
Grund, um sich selbst vor Rechtsstreitigkeiten zu schützen. Das heißt,
wenn ein Interessent eine eMail-Adresse für ein Newsletter-Abo einträgt,
geht an diese Adresse eine eMail mit einer Bestätigungsaufforderung,
die per 'Antworten' an den Server zurückgesendet werden
muss - und erst dann beginnt der Versand. Diese "Rückversicherung" ist
zwar umständlich, aber auf diese Weise wird einerseits die korrekte
eMail-Adresse überprüft, zum anderen bestätigt der Anwender mit seiner
Reply seine Identität. Denn hätte man beispielsweise aus Spaß die
eMail-Adresse von jemand anderen eingegeben, würde derjenige lediglich
mit der einmaligen Opt-In-Mail belästigt werden - mehr aber nicht.
Sehr überraschend ist da auf den ersten Blick ein Urteil des Landgerichts
Berlin: In einem Beschluss vom September war einer Firma
untersagt worden, Opt-In-eMails an einen vermeintlichen Kunden zu
senden, da bereits dies unerwünschte Werbung darstellen würde. Ein
Journalist hatte geklagt, da er eine unangeforderte Opt-In-Mail in
seiner Mailbox vorfand - und erwirkte erfolgreich die einstweilige
Verfügung gegen das Unternehmen, ihm keine eMails mehr zuzuschicken.
Problematisch daran: Opt-In-eMails sind wie gesagt "Rückfragen", mit
denen ein Unternehmen ja gerade herausfinden möchte, ob der Empfänger
seine Erlaubnis für den Mail-Empfang gibt.
Doch das Gericht gab dem Journalisten Recht und wehrte den Einspruch
des Anbieters ab. Jener hatte nämlich behauptet, dass sich der
Empfänger selbst für den Newsletter angemeldet habe, die Opt-In-Mail
also explizit angefordert wurde. Das Problem daran: Das Unternehmen
konnte das nicht nachweisen - und die Beweislast liegt in diesem Fall
natürlich bei dem Beklagten, so Karolin Poll, Rechtsexpertin bei der
Münchner Kanzlei Schwarz. Die Kammer ging davon aus, dass der Versender
seine Newsletter-Aktivierungsmails einfach willkürlich an
diverse eMail-Adressen verschickte, in der Hoffnung, ein paar mehr
Kunden zu generieren. Nun könnte man einwenden, dass zwar nicht der
Journalist, aber ein Freund oder Bekannter den Newsletter auf dessen
eMail-Adresse abonniert hatte. Da das aber nicht bewiesen werden
konnte, wurde die Zusendung diverser Mails als rechtswidrig erklärt.
Das Urteil ist nachvollziehbar, denn ein seriöser Anbieter, der sich
seine eMail-Adressen eben nicht aus dem Internet beschafft, der könnte
wohl auch mit Hilfe eines Server-Logfiles nachweisen, dass jemand den
Newsletter abonnieren möchte. Wenn eine Person beispielsweise den
netNewsLetter abonnieren möchte, bekommt sie von unserem Server eine
Opt-In-Mail, die bestätigt werden muss. In diesen Fällen wird dann im
Server-Logfile protokolliert, welche eMail-Adresse zu welchem Datum
diese Anfrage ausgelöst hatte.
Die Auswertung der Logfiles birgt natürlich einigen Aufwand - der
allerdings nötig ist. Auch bei uns trudeln manchmal eMails von
Lesern ein, die behaupten, niemals den netNewsLetter abonniert zu
haben. In all diesen Fällen hat es sich bisher gezeigt, dass oft
schweigsame Computer-Mitbenutzer den Newsletter abonniert hatten oder
es sich um falsch eingereichtete eMail-Weiterleitungen anderer
Benutzer handelte, die den netNewsLetter unerwünscht 'zustellten'. Im
Endeffekt ist das alles aber unproblematisch und leicht im direkten
Gespräch zu lösen.
Fazit: Ehrliche Anbieter haben also generell wenig zu fürchten. "Opt
In"-Mails sind weiterhin als seriös vor Gericht anerkannt, so unsere
Rechtsexpertin Poll. Aber nur, solange das Unternehmen eben nachweisen
kann, dass es auch wirklich eine Anmeldung für die bestimmte eMail-Adresse
gab. Leichter vor Gericht könnte es für einen Beklagten daher
werden, wenn er beispielsweise seine Logfiles sowie die eingegangenen
eMails zur Anmeldung regelmäßig auf eine einmalig beschreibbare CD
brennt. Das bietet zwar auch keine hundertprozentige Rechtssicherheit
(die es ja auch noch nicht gibt), könnte aber zu einer positiveren
Bewertung des Richters führen.
[cvs|ts]
++ Das Urteil:
++ Spamming ist verboten - Europäische Richtlinie: ab § 40
Während sich in München die Studenten aufgrund mangelnder Alternativen
um Schlafplätze in Turnhallen rangeln, findet der Student an sich in
den meisten Städten doch noch relativ problemlos ein WG-Zimmer. Um die
"Bewerber-Zeremonie" kommt er/sie aber dennoch nirgendwo herum -
genaueste Inspizierung und Befragung der WG-Bewerber macht den bereits
vorhandenen Bewohnern schließlich höllisch Spaß. Aja, und was machst
Du so? Vegetarier? Raucher? Musikgeschmack? Dem gleichen Prinzip folgt
auch die allseits bekannte Kult-Sendung "Zimmer Frei" im WDR. Und für
Fans dieser Sendung hat der WDR jetzt mal eben eine Online-WG ins
Leben gerufen.
Die Idee, die dahinter steckt, ist eigentlich ganz einfach - wie in
einer echten WG treffen sich hier ganz verschiedene Menschen, streiten,
tratschen (chatten) und amüsieren sich. Bevor ein Bewerber allerdings
endgültig den Zuschlag für ein WG-Zimmer bekommt, muss er sich
auch online erstmal bewähren. Die anderen Bewohner können ihre Sympathie
für den Neuling mit grünen Karten ausdrücken, bei Missfallen gibt
es allerdings auch rote. Nach vier grünen Karten darf sich der Bewerber
dann Mitbewohner nennen und bekommt ein Zimmer zugeteilt, das
er nach seinem ganz persönlichen Geschmack einrichten darf. Wie? Natürlich
in Flash! Die aufwendige und liebevolle Programmierung kommt von
der Kölner Agentur Pro in Space.
Einmal drin, kann der neue Mitbewohner natürlich nicht direkt die Sau
rauslassen, jetzt stellt sich nämlich mal richtig heraus, wie WG-tauglich
der Einzelne ist. Sozialpunkte und weitere viele grüne Karten
gibt es für Chatbeiträge, freudebringende Kurznachrichten an einzelne
Mitbewohner, für's Klo putzen, Tür aufmachen, kochen und so weiter.
Hachja, ein wunderbarer Zeitverteib für überzeugte WG-Bewohner, für
Fans der WDR-Sendung oder für Hausbesitzer, die schon immer mal wissen
wollten, wie das WG-Leben so ist.
[ag]
++ Zimmer gesucht? Bitte hereinspaziert!
++ Made in der Kölner Web-Schmiede Pro in Space
Mehr als 1.400 jüdische Gebetshäuser und Synagogen in Deutschland
wurden 1938 während der Reichspogromnacht am 9. November von den Nazis
zerstört. Die Ruinen waren in den meisten Fällen schon wenige Tage
nach der Zerstörung abgetragen worden; Zurück blieb kaum etwas - nur
wenige Baupläne, alte Ansichten von Postkarten oder Fotos und die
Aussagen von Zeitzeugen erinnern seitdem an die jüdischen Gotteshäuser.
Mit einem neuen Internetprojekt setzt die Technische
Universität Darmstadt nun ein weiteres Zeichen gegen das Vergessen.
Synagogen.info ist ein Internet-Archiv, das Informationen zu über 2000
deutschen Synagogen, die 1933 als Gebäude noch existent waren, dokumentiert.
Teilweise existieren zwar keine Bilder der Bauwerke, doch
die aufschlussreichen Basisinformationen ermöglichen zumindest eine
"mentale Rekonstruktion" der Synagogen. Gibt man in der Suchmaschine
den Namen seiner Heimatstadt ein, wird man erstaunt sein, wieviele
Synagogen vor der Nazi-Herrschaft noch das Stadtbild geprägt haben.
Für den weiteren Ausbau von Synagogen.info werden derzeit weitere
Zeitzeugen gesucht, die Synagogen in Deutschland noch aus eigener
Anschauung kennen. Von zahlreichen Synagogen sind kaum historische
Quellen vorhanden. Informationen, Kommentare oder Bilder können
direkt über die Website eingereicht werden.
[ag]
++ Synagogen-Internet-Archiv
++ Synagogen in Deutschland - Eine Virtuelle Rekonstruktion
++ Die Geschichte lebt in virtuellen Welten wieder auf
Auf dem Fußballplatz geht es zwischen Zinedine Zidane, Michael Ballack
oder Harald Cerny heiß her, und was die Platzierung in den Charts
angeht sind Wonderwall, Moby, Sophie Ellis Baxtor und Natural harte
Konkurrenten. Doch für die Aktion "Feel free to say no!" ziehen
ausnahmsweise einmal alle gemeinsam an einem Strang. Ziel der von der
EU initiierten Aktion ist es, Jugendliche über das Internet zu
animieren, mit dem Rauchen aufzuhören. Denn: Während man vor zehn bis
zwanzig Jahren vielleicht frühestens mit 16 oder 17 Jahren das erste
Mal hustend zur Zigarette gegriffen hat um cool zu sein, reicht heute
ein Gang über den nächst gelegenen Schul-Pausenhof, um bereits
13jährige Knirpse genüsslich eine paffen zu sehen.
In coolem Design verpackt enthält die gleichnamige Website zur
Kampagne jede Menge nützliche Infos rund um den Risiko-Faktor Rauchen
und zahlreiche Tests, die zeigen sollen, inwieweit man schon süchtig
nach dem Glimmstengel ist oder eben nicht. Zusätzlich gibt's Tipps,
wie der gewillte Ex-Raucher der Versuchung widerstehen kann und sich -
wenn alle anderen um einen herum genüsslich eine rauchen - trotzdem
motivieren kann.
Absolut abschreckend: die Rubrik "Bilder des Grauens". Auch
leidenschaftliche Raucher drücken beim Anblick der Teer-Lungen-Bilder die
gerade angesteckte Marlboro schleunigst im Aschenbecher aus. Nur
schade, dass die Bilder nicht als Horror-eCards verschickt werden
können...
[nr]
Der Flug nach Mexiko ist Ihnen zu lang, die Lage auf Bali wegen des
Bomben-Anschlags zu unsicher und ein ausgedehnter Urlaub auf Hawaii
schlichtweg zu teuer? Alles kein Problem. Um in diesen und vielen
anderen wunderschänen Urlaubszielen Urlaub machen zu können, reicht
künftig schlichtweg eine Fahrt in die Schweiz. Der Künstler Marco
Zuffellato hat in den vergangenen Jahren im Hotel Misani in der Nähe
von St. Moritz zum Pinsel gegriffen und die einzelnen Räume in
südländische Themen-Landschaften verwandelt. Im Internet kann man sich
nun einen ersten Eindruck verschaffen.
So lachen im Zimmer "Waikiki" leicht bekleidete Südsee-Ladies von den
Meer-blauen Wänden und die Lichtschalter sind mit bunten Muscheln
beklebt. Doch dem nicht genug: Die Gäste dürfen vor Bezug ihrer
Räumlichkeiten genüsslich im Hotel-Fundus wühlen, um ihre Herberge so
gemütlich oder verrückt wie möglich selbst mitzugestalten. Passend zum
Montana-Room gibt's ein Nostalgiker-Hirschgeweih, für die "1000 und 1
Nacht"-Zimmer eine Auswahl an Wasserpfeifen und für kleine und große
Jungs bietet der Hotel-Trödelladen eine überdimensionale Autorennbahn.
Bei so viel Gemütlichkeit ist's dann auch völlig egal, ob in St.
Moritz Schnee liegt oder nicht - Skifahren ist Nebensache!
[nr]
mit PAYperSTREAM®. Zuverlässig. Abrechenbar. Profitabel. Egal ob als Stream, Download mit DRM,
ob Dokumente, Audio- oder Videoinhalte: PAYperSTREAM® ist die perfekte Lösung, um Inhalte diebstahlsicher
gegen Geld online anzubieten. Das Komplettpaket umfasst:
Encoding | CMS | Security/DRM | Delivery | Billing
Zusätzlich ist eine individuelle Zusammenstellung der
einzelnen Leistungen möglich. Testen Sie die Demo-Version!
Sämtliche Vorgänge, sogar die verschiedenen Bezahlmethoden
(Prepaidcard, Kreditkarte, Firstgate), können KOSTENLOS unter http://PAYperSTREAM.de
durchgeführt werden.
Weitere Fragen? se@PAYperSTREAM.de - Tel.089/42 705-301
Das schöne an digitalen Adressbüchern ist ja, dass man alte Einträge
überschreiben kann - in den analogen Pendants muss man dagegen jedes
Mal, wenn sich die Telefonnummer oder ein sonstiger Eintrag eines
Kontakts ändert, den Eintrag ausradieren, ausstreichen oder über kurz
oder lang neue Einlegeblätter kaufen. Denn Adressen ändern sich ziemlich
oft - und meist sind Einträge genau dann, wenn man sie mal
braucht, veraltet. Eigentlich wäre es in unserer vernetzten Welt ja
ein Einfaches, wenn sich ein Eintrag im Adressbuch automatisch
aktualisieren würde, wenn es nötig wird. Leider bieten weder Palm noch
Microsoft entsprechende Synchronisations-Dienste für ihre Plattformen
an und das gut gemeinte Projekt XNS (der eXtensible Name Service,
siehe nNL 39/02) darf man inzwischen auch als tote DotCom-Idee
betrachten.
Ein neuer Ansatz kommt nun von Plaxo, der frisch gebackenen Firma des
Napster-Mitbegründers Sean Parker. Einfach die Plaxo-Software (derzeit
noch im Beta-Stadium) herunterladen, Plaxo-Account anlegen und fertig.
Die Kontakte im lokalen Outlook-Adressbuch werden dann per Knopfdruck
mit dem Adressbestand im eigenen Plaxo-Account auf dem Server abgeglichen.
Ändert dann ein anderer Plaxo-Teilnehmer (der über seine
eMail-Adressen eindeutig identifiziert wird) beispielsweise seine
Telefonnummer, wird die Änderung automatisch bei allen anderen
Mitgliedern, die diesen Kontakt in ihrem Adressbuch führen, aktualisiert.
Ein weiterer Vorteil dieses Online-Abgleiches ist, dass das
eigene Adressbuch nun auch online abrufbar ist - wer also unterwegs an
das eigene Outlook-Adressbuch muss, kann sich in das Web-Interface von
Plaxo einloggen, wo ja eine Kopie aller Datensätze gespeichert ist.
Auch das Henne-Ei-Problem wird bei Plaxo gelöst: Ohne ausreichend
vielen Plaxo-Teilnehmer macht die Auto-Synchronisation keinen Sinn,
wieso sollte man also Plaxo-Mitglied werden? Weil auch die Adressdaten
von Nicht-Plaxo-Mitgliedern aktualisiert werden können. Wenn man einen
Kontakt aktualiert haben möchte, der nicht selbst Plaxo-Mitglied ist,
bekommt dieser eine eMail von Plaxo, mit der Bitte, die in der eMail
aufgeführten Adressdaten zu überprüfen, gegebenenfalls zu korrigieren
und per Reply einfach zurückzusenden. Der Plaxo-Server bastelt die
Änderungen dann automatisch ein.
Doch so gut die Idee ist, so unrealistisch ist ihre Durchführung.
Viele Empfänger werden diese Plaxo-Mails wahrscheinlich einfach als
Spam deuten und sich höchstens erschrecken, dass dieser unbekannte
Plaxo-Dienst ihre Adresse kennt. Aber auch bei Plaxo-Mitgliedern ist
der Dienst derzeit noch eingeschränkt: Lediglich Microsoft Outlook-Nutzer
können die Plaxo-Software nutzen, andere Adress-Programme wie
beispielsweise der Palm Desktop werden nicht unterstützt. Auch Nicht-Windows'ler
müssen draußen bleiben: Linux wird genauso wenig unterstützt
wie der Mac, dessen iSync-Technologie eigentlich für Plaxo
prädestiniert wäre.
Da der Plaxo-Dienst allerdings kostenlos ist, kann ein Versuch ja
nichts schaden. Sofern man also mit dem Wissen leben kann, dass man
einer amerikanischen Firma sämtliche Daten aus dem eigenen Adressbuch
überträgt (die sie laut Privacy Statement allerdings nicht für andere
Zwecke nutzt), dann ist Plaxo eine gute Idee.
[ts]
++ Das Outlook-Adressbuch immer up-to-date:
++ Automatisches Adress-Management gab's doch schon mal...
So langsam geht es wieder los: "Und, was wünscht Du dir zu Weihnachten?"
- "Keine Ahnung. Und Du?" - "Überrasch' mich!". Na toll.
Wenigstens einige mehr oder weniger bekannte Mitmenschen haben sich
schon Gedanken gemacht und geben diese kund - bei Amazon, wo man die
Geschenkideen ganz zufällig sogar auch gleich bestellen kann.
Bei den VIP-Wunschlisten erzählt uns Michael Mittermeier zum Beispiel,
dass er sich dieses Jahr eine neue Sourround-Anlage gönnen wird. Ach
ja, den Pilotfilm der neuen "Enterprise"-Serie kann der Fernseh-Junkie
natürlich auch gleich für 9,99 mitbestellen. Auch Nina Ruge gibt tiefe
Einblicke in ihre Seele: Sie wird, das drückt sie sogar selbst so aus,
allen ihren Freunden 'Die fabelhafte Welt der Amélie' "aufs Auge
drücken".
Dass Dirk Bach einen DVD-Walkman haben will, erstaunt uns da schon
mehr - die "Die Schöne und das Biest - Deluxe Edition" eher weniger.
Und damit wir Ihnen nicht die ganze Spannung nehmen - was sich Markus
Maria Profitlich, Jasmin Tabatabai, Iris Berben und all' die anderen
wünschen - das müssen Sie schon selber nachlesen!
[ts]
Manchmal macht Internet-Streaming ja wirklich Sinn. Grönemeyer-Fans
hatten beispielsweise vergangene Woche die Möglichkeit, übers Internet
bei dem seit Monaten ausverkauften Auftaktkonzert in Stuttgart dennoch
live dabei zu sein. Und Firmen sparen erhebliche Reisekosten, wenn
nicht gleich die ganze Mannschaft alle vier Wochen nach Timbuktu geflogen
werden muss, nur weil dort die allmonatliche Mitarbeiterkonferenz der Mutterfirma stattfindet.
Doch manchmal muss man sich schon wundern, wofür Live-Streaming
mittlerweile eingesetzt wird. Das Internet-Wein-Portal Vino24.de
veranstaltet beispielsweise am 3. Dezember eine Live-Wein-Probe.
Die Idee: Jeder der daran teilnehmen und tiefer in die Geschmacks-Geheimnisse
von sechs europäischen Weinen eintauchen will, kann online
ein Probierpaket der zur Verköstigung dargebotenen Rebensäfte bestellen.
Mit diesen sechs Weinflaschen setzt sich der künftige Vino-Experte
dann am 3. Dezember vor seinen heimischen PC und kann via Live-Chat
von den Experten erfragen, welcher Rebensaft denn geschmacklich zu
welchem Essen serviert werden kann. Okay, informativ mag dieses
Gespräch bestimmt sein, wir fragen nur: Wo bleiben der Charme und die
Atmosphäre, die Weinproben ansonsten mit sich bringen? Wenn alle
Teilnehmer gleichzeitig die riesigen Weinkelche schwenken, die
verschiedenen Gerüche erschnuppern und anschließend stundenlang über
Abgang und Geschmack sinnieren?
Oder alleine das klangvolle Anstoßen: Weinkelch auf Weinkelch hört
sich eben doch um einiges schöner und gemütlicher an, als das Klirren
zwischen Weinglas und PC-Bildschirm. Nur einen Vorteil hat die
virtuelle Weinprobe wirklich: Wenn sich der Inhalt der sechs Flaschen
dem Ende neigt, braucht man mit seinen drei Promille nur noch rückwärts
ins Bett fallen - und die eingesparten Taxikosten können
theoretisch in eine ganze Kiste des neuen Lieblings-Weins investiert
werden. Vorausgesetzt man weiß am nächsten Tag noch, wie jeder
einzelne Tropfen geschmeckt hat.
[nr]
GPRS, DSL, SCSI oder OEM - wer bei diesen Abkürzungen nur Bahnhof versteht,
steht keinesfalls alleine da. Eine Umfrage der US-Firma Iogear
hat jetzt ergeben, dass 76 Prozent der potenziellen Käufer mit den
zumeist sehr eigenwilligen Kürzeln aus der IT-Welt nichts anfangen
können. Für jeden Zweiten sind die kryptischen Bezeichnungen sogar
ausschlaggebend dafür, ein Produkt einfach nicht zu kaufen. Denn was
der Käufer nicht versteht, will er auch nicht!
Erstaunt über die Umfrageergebnisse, will zumindest Iogear in der
kommenden Produktgeneration auf die abgehobenen Funktions-Umschreibungen
verzichten - und künftig mit einfach Worten erklären, was das
Gerät kann und wie es dem Kunden nutzt. Ein Blick auf die Website
reicht, um aufzuatmen. Das Iogear-Produkt Miniview wird auf der
Website bislang nämlich so beschrieben: 2 port Compact PS2 KVM Switch!
Ein Beispiel, dem andere Firmen durchaus folgen dürfen! ;-)
[nr]
Der Internet-by-Call-Markt ist seit Monaten nicht mehr wirklich in
Bewegung - die Zeiten, in denen sich die Provider Woche für Woche
unterboten, sind vorbei. Günstige Tarife, die hin und wieder noch
aufkeimen, sind meist befristete Werbeaktionen oder werden unerwartet
und heimlich erhöht, so dass der Call-by-Call-Kunde im Endeffekt sogar
draufzahlt. In Folge dessen kürzen wir unsere Tarif-Listen nun auf
jeweils fünf Einträge - für die Auswahl des passenden günstigsten
Provider dürfte das immer noch mehr als ausreichend sein.
Nun stürzen sich viele größere Provider auf die T-DSL-Anschlüsse der
Telekom. Compuserve bietet seit dieser Woche einen DSL-Tarif ohne
Grundgebühr und Mindestumsatz an, der pro Minute 1,19 Cent kostet.
DSL-Surfen ist damit also nicht mehr teurer als per Analog- oder ISDN-Anschluss
- wenn man von dem Grundpreis für die T-DSL-Leitung absieht,
versteht sich.
Deshalb gibt es nun, zusätzlich zu den zwei gekürzten Internet-by-Call-Listen,
eine TopDSL-Liste. Dort finden Sie die günstigsten T-DSL-Zugangstarife für
den Online-Zugang nach Zeit, nach Volumen oder flat.
Sämtliche Tarifvarianten würden natürlich den Rahmen sprengen, da
T-Online, AOL, 1&1, Schlund, Tiscali und die vielen anderen eine Fülle
an unterschiedlichen Tarifen bieten - darum hier nur die preiswertesten.
So macht es beispielsweise keinen Sinn, Volumentarife anzugeben, die
teurer sind als die Tiscali-Flatrate. Nun gut, Tiscali ist, was die
Performance angeht, zwar nicht der beste, aber definitiv der billigste
Anbieter. Für einen groben Überblick genügt die Liste, viele weitere
Tarife finden Sie auch in den angehängten Links der jeweiligen
Provider!
[ts]
Der Providerkostentest-Index: 1,42 ct/min (+0,01)
Die TopFree-Liste
Die TopPro-Liste
Die TopDSL-Liste
Tipps & Tricks9. Veranstaltungstipp: IT-Messe exponet Cologne 2002 - 19. bis 21.11.Als Business-to-Business-Messe spricht die exponet Cologne 2002 vor allem Entscheider aus IT-und Multimedia-Unternehmen an, die sich über neue technischen Entwicklungen, IT-Lösungen und Produkte informieren wollen. Die Fachmesse findet vom 9. bis 21. November 2002 in Köln statt, Schwerpunkte liegen auf den Bereichen Mobile Business, VoIP, und Wireless. Neu sind die Areale "Manageware - das Business Solutions Center" sowie "Storage Solutions" und "IT-Security". [ag]
10. Live-Streamtipp: Starkoch brutzelt perfekten Thanksgiving-Truthahn
11. Lexikon: Opt-In versus Opt-Out
12. Netzgeschichten alle 2 Wochen NEU in der ComputerBild:
|
"Um sich effektiv gegen Hacker, Script-Kids & Co. wehren zu können, ist es wichtig, die Strategien dieser Schurken zu kennen." So wird das Buch "Hacker-Tricks enthüllt und abgewehrt" von Data Becker angepriesen. Dieser Ratgeber soll die heimtückischen Tricks der üblen Angreifer aufzeigen und den Leser mit den finsteren Machenschaften der Web-Ganoven vertraut machen. Außerdem erfährt er welche Angriffsmöglichkeiten sein Computer System bietet, wie geplante Attacken rechtzeitig vereitelt werden können, woran hinterhältige Spionage-Aktivitäten am eigenen Rechner erkannt werden können und wie teure 0190-Dialer rigoros vom Rechner verbannt werden. "So sind Sie im Falle eines Falles perfekt gerüstet für den Gegenschlag!" Wer jetzt gemerkt hat, dass er/sie furchtbar anfällig gegen Bedrohungen aus dem Internet ist und das nun ändern möchte, der kann mit diesem "Best-Friend" Ratgeber erste Gehversuche in der Materie der Computersicherheit wagen. Wir verlosen insgesamt 5 Exemplare an diejenigen, die uns (Redaktion@netNewsLetter.de) erklären können, was eine Opt-In-eMail ist. Das Kleingedruckte: Das Los (in Form von Glücksfee Agnes) entscheidet, der Rechtsweg ist ausgeschlossen, AME-Mitarbeiter sind es auch. Im Fall eines Gewinns werden Sie per eMail benachrichtigt und namentlich im netNewsLetter veröffentlicht (daher bitte Name komplett angeben!). Und natürlich werden Ihre eMail-Adressen nicht gesammelt, sondern nur für die Auslosung verwendet. [cvs]
++ Und wer's lieber für 14,95 Euro kaufen will, kann das hier:
|
14. Stellenanzeigen:
|
|
|
Surfen Sie gut!