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> 15.11.2002 < ISSN 1617-2116 Ausgabe 46/2002

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1. Urteil: Deutsche Provider müssen illegale Inhalte nicht filtern

Das Internet ist ein länderübergreifendes, anarchisches Netzwerk. Sollte man meinen, aber natürlich darf die deutsche Gesetzgebung nicht am Modemkabel enden. Die Düsseldorfer Bezirksregierung begann daher vergangenes Jahr, rechtsextreme und gewaltverherrlichende Webseiten aus den USA sperren zu lassen - schließlich verstoßen sie gegen geltendes deutsches Recht.

"Wir haben im Internet keinen rechtsfreien Raum", so Regierungspräsident Jürgen Büssow im netNewsLetter-Interview, "was offline strafbar ist, ist es auch online. Volksverhetzung zum Beispiel, wie Hass-Seiten gegen Minderheiten. Darauf konzentriere ich mich jetzt erst mal." Büssow betont, dass er mit seiner Verpflichtung der Provider, bestimmte Webseiten zu blockieren, keine Zensur betreibe, sondern damit lediglich Sorge trage, dass die deutschen Gesetze eingehalten werden: "Wir haben natürlich die Schwierigkeit, dass wir die Inhalte-Anbieter nicht in Deutschland haben, sondern z.B. in den USA, wo das nicht strafbar ist. Wenn wir nicht an die Täter rankommen, haben wir die Möglichkeit, mit dem Ordnungsrecht die Zugangsprovider aufzufordern, diese Seiten zu sperren."

Doch hiergegen wehren sich die betroffenen nordrhein-westfälischen Provider natürlich - es geht hier schließlich nicht darum, illegale Inhalte von den eigenen Servern zu verbannen, sondern die Durchleitung 'böser' Datenbits zu verhindern. Das wäre etwa so, als würde man die Telekom verpflichten, sämtliche Schimpfwörter aus Telefongesprächen zu verbannen. Den Providern blieb somit nur der Gang vor's Gericht - das erste Urteil wurde diese Woche nun vom Verwaltungsgericht Minden gefällt: die Vollziehung der Sperrungsverfügung wurde abgelehnt, die Provider müssen nicht filtern.

Dass bedeutet natürlich nicht, dass im deutschen Internet nun Anarchie herrschen darf, sofern die 'bösen' Inhalte auf ausländischen Servern lagern. Andy Müller-Maguhn, ICANN-Vertreter und Sprecher des Chaos Computer Clubs, bringt es auf den Punkt: "Anstatt die Verbreitung einzuschränken, muss man gegen die Verbreiter vorgehen - hier wird ja sonst das Medium bestraft und nicht die Urheber." Das Problem ist aber offensichtlich: Anders als beispielsweise bei Kinderpornografie, die weltweit verboten ist, darf man bei rechtsradikalen Inhalten keine internationalen Kooperationen bei der Strafverfolgung erwarten, da rechtsradikale Schriften z.B. in den USA unter die freie Meinungsäußerung fallen.

Nun kann man das Problem aber nicht an die Provider abwälzen, die sich damit nun strafbar machen würden, wenn ihnen doch eine illegale Seite durch's Raster rutscht - dies wurde in einem Eilverfahren vom Verwaltungsgericht Minden nun eben bestätigt. Denn den Providern die Sperr-Pflicht aufzubürgen, ist nicht durchführbar. "Die Webseiten-Sperrung erscheint auf den ersten Blick sinnvoll, bis man versteht, wie sie funktioniert - dann merkt man, dass sie überhaupt keinen Sinn haben kann", so Professor Gerhard Schneider, Direktor des Rechenzentrums der Universität Freiburg. Webseiten können binnen Minuten auf andere Adressen 'umziehen' oder zur Not findet man die entsprechenden Web Seiten eben nicht mehr auf einem Web-Server, sondern beispielsweise auf einem ftp-Server. Wer also gezielt nach entsprechenden Inhalten sucht, wird sie auch finden, "die Webseiten-Sperrung ist lediglich eine Ad-hoc-Maßnahme, die schnell umgangen werden kann."

Wieso setzt die Regierung also statt dessen nicht darauf, die Anwender - auch unter Mithilfe der Provider - zu sensibilisieren? Ein Aufpoppendes Browser-Fenster wie "Achtung! Sie betreten eine illegale Seite. Das widerspricht den Vertragsbedingungen - Ihr Provider" würde bestimmt viele Anwender vom 'illegalen Surfen' abhalten. Technisch wäre das zwar auch kompliziert zu bewerkstelligen, da hierfür der komplette Web-Zugriff über einen extra Proxy-Server geleitet werden müsste, was aber manche Provider wie AOL oder Freenet sowieso bereits seit Jahren praktizieren.

Dass es hilft, illegale Internet-Aktivitäten einzudämmen, wenn man den Usern nur auf die Finger klopft, das weiß auch Professor Schneider, der an seinem Rechenzentrum natürlich auch mit illegalen Tauschbörsen-Usern zu kämpfen hat: "Wir zensieren überhaupt nicht, aber wir fragen Großverbraucher - die fallen ja auf, wenn sie monatlich besonders hohe Datenmengen durch's Netz schaufeln - ob das dienstlicher Traffic ist oder nicht. Wenn das dienstlicher Datenverkehr ist, wird das nicht weiter hinterfragt, und bei den nicht-dienstlichen sieht man dann oft, dass kurze Zeit nach der Frage die Datenraten dieser betroffenen Rechner drastisch zurückgehen. Das heißt, einfach durch Nachfragen und Beweisen der Auffälligkeit hat man das Problem eigentlich meistens im Griff." [ts]

++ Der Verband der Internetwirtschaft ECO begrüßt das Urteil:
* http://www.eco.de/servlet/PB/menu/1111183/index.html

++ Gegen die "Zensur" im Internet:
* http://www.odem.org/informationsfreiheit/

++ Die Bezirksregierung Düsseldorf:
* http://www.brd.nrw.de/

++ Das Rechenzentrum der Uni Freiburg:
* http://www.rz.uni-freiburg.de/

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2. eMail-Abonnement: Schon die Frage zur Erlaubnis kann strafbar sein

Jedem von uns ist es schon einmal passiert - ins eMail Postfach flattert eine Spam-Mail. Und oft steht dann unter der Nachricht folgender Text: "Sie bekommen diesen Newsletter, weil Sie sich irgendwann mal eingetragen haben. Wenn Sie ihn jetzt ABBESTELLEN möchten, klicken Sie auf diesen Link...". Und dann schnappt die Falle zu. Drückt man auf den individuellen Bestätigungs-Link, dann weiß der Spam-Versender definitiv, dass hinter dem Account ein aktiver User sitzt - und dass die eMail-Adresse prädestiniert ist für Werbe-Müll.

Seriöse Newsletter-Versender gehen natürlich einen anderen Weg, sie nutzen das sogenannte Opt-In-Verfahren - schon aus dem einfachen Grund, um sich selbst vor Rechtsstreitigkeiten zu schützen. Das heißt, wenn ein Interessent eine eMail-Adresse für ein Newsletter-Abo einträgt, geht an diese Adresse eine eMail mit einer Bestätigungsaufforderung, die per 'Antworten' an den Server zurückgesendet werden muss - und erst dann beginnt der Versand. Diese "Rückversicherung" ist zwar umständlich, aber auf diese Weise wird einerseits die korrekte eMail-Adresse überprüft, zum anderen bestätigt der Anwender mit seiner Reply seine Identität. Denn hätte man beispielsweise aus Spaß die eMail-Adresse von jemand anderen eingegeben, würde derjenige lediglich mit der einmaligen Opt-In-Mail belästigt werden - mehr aber nicht.

Sehr überraschend ist da auf den ersten Blick ein Urteil des Landgerichts Berlin: In einem Beschluss vom September war einer Firma untersagt worden, Opt-In-eMails an einen vermeintlichen Kunden zu senden, da bereits dies unerwünschte Werbung darstellen würde. Ein Journalist hatte geklagt, da er eine unangeforderte Opt-In-Mail in seiner Mailbox vorfand - und erwirkte erfolgreich die einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen, ihm keine eMails mehr zuzuschicken. Problematisch daran: Opt-In-eMails sind wie gesagt "Rückfragen", mit denen ein Unternehmen ja gerade herausfinden möchte, ob der Empfänger seine Erlaubnis für den Mail-Empfang gibt.

Doch das Gericht gab dem Journalisten Recht und wehrte den Einspruch des Anbieters ab. Jener hatte nämlich behauptet, dass sich der Empfänger selbst für den Newsletter angemeldet habe, die Opt-In-Mail also explizit angefordert wurde. Das Problem daran: Das Unternehmen konnte das nicht nachweisen - und die Beweislast liegt in diesem Fall natürlich bei dem Beklagten, so Karolin Poll, Rechtsexpertin bei der Münchner Kanzlei Schwarz. Die Kammer ging davon aus, dass der Versender seine Newsletter-Aktivierungsmails einfach willkürlich an diverse eMail-Adressen verschickte, in der Hoffnung, ein paar mehr Kunden zu generieren. Nun könnte man einwenden, dass zwar nicht der Journalist, aber ein Freund oder Bekannter den Newsletter auf dessen eMail-Adresse abonniert hatte. Da das aber nicht bewiesen werden konnte, wurde die Zusendung diverser Mails als rechtswidrig erklärt.

Das Urteil ist nachvollziehbar, denn ein seriöser Anbieter, der sich seine eMail-Adressen eben nicht aus dem Internet beschafft, der könnte wohl auch mit Hilfe eines Server-Logfiles nachweisen, dass jemand den Newsletter abonnieren möchte. Wenn eine Person beispielsweise den netNewsLetter abonnieren möchte, bekommt sie von unserem Server eine Opt-In-Mail, die bestätigt werden muss. In diesen Fällen wird dann im Server-Logfile protokolliert, welche eMail-Adresse zu welchem Datum diese Anfrage ausgelöst hatte.

Die Auswertung der Logfiles birgt natürlich einigen Aufwand - der allerdings nötig ist. Auch bei uns trudeln manchmal eMails von Lesern ein, die behaupten, niemals den netNewsLetter abonniert zu haben. In all diesen Fällen hat es sich bisher gezeigt, dass oft schweigsame Computer-Mitbenutzer den Newsletter abonniert hatten oder es sich um falsch eingereichtete eMail-Weiterleitungen anderer Benutzer handelte, die den netNewsLetter unerwünscht 'zustellten'. Im Endeffekt ist das alles aber unproblematisch und leicht im direkten Gespräch zu lösen.

Fazit: Ehrliche Anbieter haben also generell wenig zu fürchten. "Opt In"-Mails sind weiterhin als seriös vor Gericht anerkannt, so unsere Rechtsexpertin Poll. Aber nur, solange das Unternehmen eben nachweisen kann, dass es auch wirklich eine Anmeldung für die bestimmte eMail-Adresse gab. Leichter vor Gericht könnte es für einen Beklagten daher werden, wenn er beispielsweise seine Logfiles sowie die eingegangenen eMails zur Anmeldung regelmäßig auf eine einmalig beschreibbare CD brennt. Das bietet zwar auch keine hundertprozentige Rechtssicherheit (die es ja auch noch nicht gibt), könnte aber zu einer positiveren Bewertung des Richters führen. [cvs|ts]

++ Das Urteil:
* http://www.jurpc.de/rechtspr/20020333.htm

++ Spamming ist verboten - Europäische Richtlinie: ab § 40
* http://register.consilium.eu.int/pdf/de/01/st15/15396d1.pdf

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3.1 TV-Kult im Internet: "Zimmer Frei" sucht WG-Bewohner

Während sich in München die Studenten aufgrund mangelnder Alternativen um Schlafplätze in Turnhallen rangeln, findet der Student an sich in den meisten Städten doch noch relativ problemlos ein WG-Zimmer. Um die "Bewerber-Zeremonie" kommt er/sie aber dennoch nirgendwo herum - genaueste Inspizierung und Befragung der WG-Bewerber macht den bereits vorhandenen Bewohnern schließlich höllisch Spaß. Aja, und was machst Du so? Vegetarier? Raucher? Musikgeschmack? Dem gleichen Prinzip folgt auch die allseits bekannte Kult-Sendung "Zimmer Frei" im WDR. Und für Fans dieser Sendung hat der WDR jetzt mal eben eine Online-WG ins Leben gerufen.

Die Idee, die dahinter steckt, ist eigentlich ganz einfach - wie in einer echten WG treffen sich hier ganz verschiedene Menschen, streiten, tratschen (chatten) und amüsieren sich. Bevor ein Bewerber allerdings endgültig den Zuschlag für ein WG-Zimmer bekommt, muss er sich auch online erstmal bewähren. Die anderen Bewohner können ihre Sympathie für den Neuling mit grünen Karten ausdrücken, bei Missfallen gibt es allerdings auch rote. Nach vier grünen Karten darf sich der Bewerber dann Mitbewohner nennen und bekommt ein Zimmer zugeteilt, das er nach seinem ganz persönlichen Geschmack einrichten darf. Wie? Natürlich in Flash! Die aufwendige und liebevolle Programmierung kommt von der Kölner Agentur Pro in Space.

Einmal drin, kann der neue Mitbewohner natürlich nicht direkt die Sau rauslassen, jetzt stellt sich nämlich mal richtig heraus, wie WG-tauglich der Einzelne ist. Sozialpunkte und weitere viele grüne Karten gibt es für Chatbeiträge, freudebringende Kurznachrichten an einzelne Mitbewohner, für's Klo putzen, Tür aufmachen, kochen und so weiter. Hachja, ein wunderbarer Zeitverteib für überzeugte WG-Bewohner, für Fans der WDR-Sendung oder für Hausbesitzer, die schon immer mal wissen wollten, wie das WG-Leben so ist. [ag]

++ Zimmer gesucht? Bitte hereinspaziert!
* http://www.wdr.de/tv/zimmer.frei/index.php

++ Made in der Kölner Web-Schmiede Pro in Space
* http://www.proinspace.de/

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3.2 Netz gegen Vergessen - Synagogen werden im Netz wiederaufgebaut

Mehr als 1.400 jüdische Gebetshäuser und Synagogen in Deutschland wurden 1938 während der Reichspogromnacht am 9. November von den Nazis zerstört. Die Ruinen waren in den meisten Fällen schon wenige Tage nach der Zerstörung abgetragen worden; Zurück blieb kaum etwas - nur wenige Baupläne, alte Ansichten von Postkarten oder Fotos und die Aussagen von Zeitzeugen erinnern seitdem an die jüdischen Gotteshäuser. Mit einem neuen Internetprojekt setzt die Technische Universität Darmstadt nun ein weiteres Zeichen gegen das Vergessen.

Synagogen.info ist ein Internet-Archiv, das Informationen zu über 2000 deutschen Synagogen, die 1933 als Gebäude noch existent waren, dokumentiert. Teilweise existieren zwar keine Bilder der Bauwerke, doch die aufschlussreichen Basisinformationen ermöglichen zumindest eine "mentale Rekonstruktion" der Synagogen. Gibt man in der Suchmaschine den Namen seiner Heimatstadt ein, wird man erstaunt sein, wieviele Synagogen vor der Nazi-Herrschaft noch das Stadtbild geprägt haben.

Für den weiteren Ausbau von Synagogen.info werden derzeit weitere Zeitzeugen gesucht, die Synagogen in Deutschland noch aus eigener Anschauung kennen. Von zahlreichen Synagogen sind kaum historische Quellen vorhanden. Informationen, Kommentare oder Bilder können direkt über die Website eingereicht werden. [ag]

++ Synagogen-Internet-Archiv
* http://www.synagogen.info/

++ Synagogen in Deutschland - Eine Virtuelle Rekonstruktion
* http://www.cad.architektur.tu-darmstadt.de/synagogen/inter/menu.html

++ Die Geschichte lebt in virtuellen Welten wieder auf
* http://www.netnewsletter.de/letter/archiv/0028.html#2

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3.3 Vorbildlich: Warum coole Stars nicht rauchen

Auf dem Fußballplatz geht es zwischen Zinedine Zidane, Michael Ballack oder Harald Cerny heiß her, und was die Platzierung in den Charts angeht sind Wonderwall, Moby, Sophie Ellis Baxtor und Natural harte Konkurrenten. Doch für die Aktion "Feel free to say no!" ziehen ausnahmsweise einmal alle gemeinsam an einem Strang. Ziel der von der EU initiierten Aktion ist es, Jugendliche über das Internet zu animieren, mit dem Rauchen aufzuhören. Denn: Während man vor zehn bis zwanzig Jahren vielleicht frühestens mit 16 oder 17 Jahren das erste Mal hustend zur Zigarette gegriffen hat um cool zu sein, reicht heute ein Gang über den nächst gelegenen Schul-Pausenhof, um bereits 13jährige Knirpse genüsslich eine paffen zu sehen.

In coolem Design verpackt enthält die gleichnamige Website zur Kampagne jede Menge nützliche Infos rund um den Risiko-Faktor Rauchen und zahlreiche Tests, die zeigen sollen, inwieweit man schon süchtig nach dem Glimmstengel ist oder eben nicht. Zusätzlich gibt's Tipps, wie der gewillte Ex-Raucher der Versuchung widerstehen kann und sich - wenn alle anderen um einen herum genüsslich eine rauchen - trotzdem motivieren kann.

Absolut abschreckend: die Rubrik "Bilder des Grauens". Auch leidenschaftliche Raucher drücken beim Anblick der Teer-Lungen-Bilder die gerade angesteckte Marlboro schleunigst im Aschenbecher aus. Nur schade, dass die Bilder nicht als Horror-eCards verschickt werden können... [nr]

* http://www.feel-free.info

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3.4 HotelMisani.ch: In 38 Zimmern um die Welt

Der Flug nach Mexiko ist Ihnen zu lang, die Lage auf Bali wegen des Bomben-Anschlags zu unsicher und ein ausgedehnter Urlaub auf Hawaii schlichtweg zu teuer? Alles kein Problem. Um in diesen und vielen anderen wunderschänen Urlaubszielen Urlaub machen zu können, reicht künftig schlichtweg eine Fahrt in die Schweiz. Der Künstler Marco Zuffellato hat in den vergangenen Jahren im Hotel Misani in der Nähe von St. Moritz zum Pinsel gegriffen und die einzelnen Räume in südländische Themen-Landschaften verwandelt. Im Internet kann man sich nun einen ersten Eindruck verschaffen.

So lachen im Zimmer "Waikiki" leicht bekleidete Südsee-Ladies von den Meer-blauen Wänden und die Lichtschalter sind mit bunten Muscheln beklebt. Doch dem nicht genug: Die Gäste dürfen vor Bezug ihrer Räumlichkeiten genüsslich im Hotel-Fundus wühlen, um ihre Herberge so gemütlich oder verrückt wie möglich selbst mitzugestalten. Passend zum Montana-Room gibt's ein Nostalgiker-Hirschgeweih, für die "1000 und 1 Nacht"-Zimmer eine Auswahl an Wasserpfeifen und für kleine und große Jungs bietet der Hotel-Trödelladen eine überdimensionale Autorennbahn. Bei so viel Gemütlichkeit ist's dann auch völlig egal, ob in St. Moritz Schnee liegt oder nicht - Skifahren ist Nebensache! [nr]

* http://www.hotelmisani.ch

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TopNews Hardware / Software

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4. Netter Versuch: Plaxo hält das Outlook-Adressbuch aktuell

Das schöne an digitalen Adressbüchern ist ja, dass man alte Einträge überschreiben kann - in den analogen Pendants muss man dagegen jedes Mal, wenn sich die Telefonnummer oder ein sonstiger Eintrag eines Kontakts ändert, den Eintrag ausradieren, ausstreichen oder über kurz oder lang neue Einlegeblätter kaufen. Denn Adressen ändern sich ziemlich oft - und meist sind Einträge genau dann, wenn man sie mal braucht, veraltet. Eigentlich wäre es in unserer vernetzten Welt ja ein Einfaches, wenn sich ein Eintrag im Adressbuch automatisch aktualisieren würde, wenn es nötig wird. Leider bieten weder Palm noch Microsoft entsprechende Synchronisations-Dienste für ihre Plattformen an und das gut gemeinte Projekt XNS (der eXtensible Name Service, siehe nNL 39/02) darf man inzwischen auch als tote DotCom-Idee betrachten.

Ein neuer Ansatz kommt nun von Plaxo, der frisch gebackenen Firma des Napster-Mitbegründers Sean Parker. Einfach die Plaxo-Software (derzeit noch im Beta-Stadium) herunterladen, Plaxo-Account anlegen und fertig. Die Kontakte im lokalen Outlook-Adressbuch werden dann per Knopfdruck mit dem Adressbestand im eigenen Plaxo-Account auf dem Server abgeglichen. Ändert dann ein anderer Plaxo-Teilnehmer (der über seine eMail-Adressen eindeutig identifiziert wird) beispielsweise seine Telefonnummer, wird die Änderung automatisch bei allen anderen Mitgliedern, die diesen Kontakt in ihrem Adressbuch führen, aktualisiert. Ein weiterer Vorteil dieses Online-Abgleiches ist, dass das eigene Adressbuch nun auch online abrufbar ist - wer also unterwegs an das eigene Outlook-Adressbuch muss, kann sich in das Web-Interface von Plaxo einloggen, wo ja eine Kopie aller Datensätze gespeichert ist.

Auch das Henne-Ei-Problem wird bei Plaxo gelöst: Ohne ausreichend vielen Plaxo-Teilnehmer macht die Auto-Synchronisation keinen Sinn, wieso sollte man also Plaxo-Mitglied werden? Weil auch die Adressdaten von Nicht-Plaxo-Mitgliedern aktualisiert werden können. Wenn man einen Kontakt aktualiert haben möchte, der nicht selbst Plaxo-Mitglied ist, bekommt dieser eine eMail von Plaxo, mit der Bitte, die in der eMail aufgeführten Adressdaten zu überprüfen, gegebenenfalls zu korrigieren und per Reply einfach zurückzusenden. Der Plaxo-Server bastelt die Änderungen dann automatisch ein.

Doch so gut die Idee ist, so unrealistisch ist ihre Durchführung. Viele Empfänger werden diese Plaxo-Mails wahrscheinlich einfach als Spam deuten und sich höchstens erschrecken, dass dieser unbekannte Plaxo-Dienst ihre Adresse kennt. Aber auch bei Plaxo-Mitgliedern ist der Dienst derzeit noch eingeschränkt: Lediglich Microsoft Outlook-Nutzer können die Plaxo-Software nutzen, andere Adress-Programme wie beispielsweise der Palm Desktop werden nicht unterstützt. Auch Nicht-Windows'ler müssen draußen bleiben: Linux wird genauso wenig unterstützt wie der Mac, dessen iSync-Technologie eigentlich für Plaxo prädestiniert wäre.

Da der Plaxo-Dienst allerdings kostenlos ist, kann ein Versuch ja nichts schaden. Sofern man also mit dem Wissen leben kann, dass man einer amerikanischen Firma sämtliche Daten aus dem eigenen Adressbuch überträgt (die sie laut Privacy Statement allerdings nicht für andere Zwecke nutzt), dann ist Plaxo eine gute Idee. [ts]

++ Das Outlook-Adressbuch immer up-to-date:
* http://www.plaxo.com/

++ Automatisches Adress-Management gab's doch schon mal...
* http://www.netnewsletter.de/letter/archiv/0039.html#3
* http://www.xns.org

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OnlineMix

5. Marketing-Gag: Schenken, was sich die Promis wünschen

So langsam geht es wieder los: "Und, was wünscht Du dir zu Weihnachten?" - "Keine Ahnung. Und Du?" - "Überrasch' mich!". Na toll. Wenigstens einige mehr oder weniger bekannte Mitmenschen haben sich schon Gedanken gemacht und geben diese kund - bei Amazon, wo man die Geschenkideen ganz zufällig sogar auch gleich bestellen kann.

Bei den VIP-Wunschlisten erzählt uns Michael Mittermeier zum Beispiel, dass er sich dieses Jahr eine neue Sourround-Anlage gönnen wird. Ach ja, den Pilotfilm der neuen "Enterprise"-Serie kann der Fernseh-Junkie natürlich auch gleich für 9,99 mitbestellen. Auch Nina Ruge gibt tiefe Einblicke in ihre Seele: Sie wird, das drückt sie sogar selbst so aus, allen ihren Freunden 'Die fabelhafte Welt der Amélie' "aufs Auge drücken".

Dass Dirk Bach einen DVD-Walkman haben will, erstaunt uns da schon mehr - die "Die Schöne und das Biest - Deluxe Edition" eher weniger. Und damit wir Ihnen nicht die ganze Spannung nehmen - was sich Markus Maria Profitlich, Jasmin Tabatabai, Iris Berben und all' die anderen wünschen - das müssen Sie schon selber nachlesen! [ts]

* http://www.amazon.de/vipwishlists

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6. Sauberer Abgang: Die verrückte Idee, Wein via Internet zu verkosten

Manchmal macht Internet-Streaming ja wirklich Sinn. Grönemeyer-Fans hatten beispielsweise vergangene Woche die Möglichkeit, übers Internet bei dem seit Monaten ausverkauften Auftaktkonzert in Stuttgart dennoch live dabei zu sein. Und Firmen sparen erhebliche Reisekosten, wenn nicht gleich die ganze Mannschaft alle vier Wochen nach Timbuktu geflogen werden muss, nur weil dort die allmonatliche Mitarbeiterkonferenz der Mutterfirma stattfindet.

Doch manchmal muss man sich schon wundern, wofür Live-Streaming mittlerweile eingesetzt wird. Das Internet-Wein-Portal Vino24.de veranstaltet beispielsweise am 3. Dezember eine Live-Wein-Probe. Die Idee: Jeder der daran teilnehmen und tiefer in die Geschmacks-Geheimnisse von sechs europäischen Weinen eintauchen will, kann online ein Probierpaket der zur Verköstigung dargebotenen Rebensäfte bestellen.

Mit diesen sechs Weinflaschen setzt sich der künftige Vino-Experte dann am 3. Dezember vor seinen heimischen PC und kann via Live-Chat von den Experten erfragen, welcher Rebensaft denn geschmacklich zu welchem Essen serviert werden kann. Okay, informativ mag dieses Gespräch bestimmt sein, wir fragen nur: Wo bleiben der Charme und die Atmosphäre, die Weinproben ansonsten mit sich bringen? Wenn alle Teilnehmer gleichzeitig die riesigen Weinkelche schwenken, die verschiedenen Gerüche erschnuppern und anschließend stundenlang über Abgang und Geschmack sinnieren?

Oder alleine das klangvolle Anstoßen: Weinkelch auf Weinkelch hört sich eben doch um einiges schöner und gemütlicher an, als das Klirren zwischen Weinglas und PC-Bildschirm. Nur einen Vorteil hat die virtuelle Weinprobe wirklich: Wenn sich der Inhalt der sechs Flaschen dem Ende neigt, braucht man mit seinen drei Promille nur noch rückwärts ins Bett fallen - und die eingesparten Taxikosten können theoretisch in eine ganze Kiste des neuen Lieblings-Weins investiert werden. Vorausgesetzt man weiß am nächsten Tag noch, wie jeder einzelne Tropfen geschmeckt hat. [nr]

* http://www.vino24.de/

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7. Die Zahl der Woche: IT-Abkürzungen verwirren 76 Prozent der Käufer

GPRS, DSL, SCSI oder OEM - wer bei diesen Abkürzungen nur Bahnhof versteht, steht keinesfalls alleine da. Eine Umfrage der US-Firma Iogear hat jetzt ergeben, dass 76 Prozent der potenziellen Käufer mit den zumeist sehr eigenwilligen Kürzeln aus der IT-Welt nichts anfangen können. Für jeden Zweiten sind die kryptischen Bezeichnungen sogar ausschlaggebend dafür, ein Produkt einfach nicht zu kaufen. Denn was der Käufer nicht versteht, will er auch nicht!

Erstaunt über die Umfrageergebnisse, will zumindest Iogear in der kommenden Produktgeneration auf die abgehobenen Funktions-Umschreibungen verzichten - und künftig mit einfach Worten erklären, was das Gerät kann und wie es dem Kunden nutzt. Ein Blick auf die Website reicht, um aufzuatmen. Das Iogear-Produkt Miniview wird auf der Website bislang nämlich so beschrieben: 2 port Compact PS2 KVM Switch! Ein Beispiel, dem andere Firmen durchaus folgen dürfen! ;-) [nr]

* http://www.iogear.com/

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8. Der Provider-Kostentest (Das günstigsten Internet-Zugänge)

Der Internet-by-Call-Markt ist seit Monaten nicht mehr wirklich in Bewegung - die Zeiten, in denen sich die Provider Woche für Woche unterboten, sind vorbei. Günstige Tarife, die hin und wieder noch aufkeimen, sind meist befristete Werbeaktionen oder werden unerwartet und heimlich erhöht, so dass der Call-by-Call-Kunde im Endeffekt sogar draufzahlt. In Folge dessen kürzen wir unsere Tarif-Listen nun auf jeweils fünf Einträge - für die Auswahl des passenden günstigsten Provider dürfte das immer noch mehr als ausreichend sein.

  • Call-by-Call für T-DSL von Compuserve - Urteil: » sehr gut «

    Nun stürzen sich viele größere Provider auf die T-DSL-Anschlüsse der Telekom. Compuserve bietet seit dieser Woche einen DSL-Tarif ohne Grundgebühr und Mindestumsatz an, der pro Minute 1,19 Cent kostet. DSL-Surfen ist damit also nicht mehr teurer als per Analog- oder ISDN-Anschluss - wenn man von dem Grundpreis für die T-DSL-Leitung absieht, versteht sich.

    Deshalb gibt es nun, zusätzlich zu den zwei gekürzten Internet-by-Call-Listen, eine TopDSL-Liste. Dort finden Sie die günstigsten T-DSL-Zugangstarife für den Online-Zugang nach Zeit, nach Volumen oder flat. Sämtliche Tarifvarianten würden natürlich den Rahmen sprengen, da T-Online, AOL, 1&1, Schlund, Tiscali und die vielen anderen eine Fülle an unterschiedlichen Tarifen bieten - darum hier nur die preiswertesten.

    So macht es beispielsweise keinen Sinn, Volumentarife anzugeben, die teurer sind als die Tiscali-Flatrate. Nun gut, Tiscali ist, was die Performance angeht, zwar nicht der beste, aber definitiv der billigste Anbieter. Für einen groben Überblick genügt die Liste, viele weitere Tarife finden Sie auch in den angehängten Links der jeweiligen Provider! [ts]

  • Der Providerkostentest-Index: 1,42 ct/min (+0,01)
    [gebildet aus dem Durchschnitt aller Top-Listen-Tarife]

  • Die TopFree-Liste
    (echtes Internet-by-Call: die Einwahl ist unverzüglich und ohne aufwändige Formalitäten möglich)

    Nebenzeit Hauptzeit Takt Provider Website Nummer Name Passwort
    1,45 ct sec msn easysurfer hier 0192658 msn msn
    1,50 ct sec Easynet Easy-Call hier 019161 easycall@easy-call.net easynet
    1,39 ct 1,81 ct sec BT-Ignite Reseller
    (z.B. wel.de)
    hier 019389687 wel@internet internet
    0,89 ct 1,45 ct min freenet Super CbC hier 019231760 beliebig beliebig
    1,36 ct min ByCall24 hier 019256112 bycall24 bycall24
    DNS-Server:   msn:192.76.144.66   BT-Ignite:212.93.30.150   freenet:62.104.191.241   ByCall24:195.182.110.132
    Die Angaben in den Listen sind ohne Gewähr.

  • Die TopPro-Liste
    (anmeldepflichtiges Internet-by-Call: erfordert vorherige Anmeldung/Einzugsermächtigung)

    Nebenzeit Hauptzeit Takt Provider Website
    1,43 ct sec freedee fun www.freedee.de
    2,00 ct sec KomTel - 0800 FoniNet   www.komtel.net/internet/kt_deutschld.html
    1,19 ct min CompuServe Night&Day www.compuserve.de/cso/_promo/preis.jsp
    1,45 ct 0,99 ct min freenet Business freenet.de/freenet/zugang/tarife/business/
    1,27 ct min Yahoo! Online de.docs.yahoo.com/yahoo-online/infoseiten/
     
    Die Angaben in den Listen sind ohne Gewähr.

  • Die TopDSL-Liste
    (die günstigsten Internet-Tarife für T-DSL)

      Grundpreis     inkl.     Kosten   Takt    Tarif (mit Link zum Anbieter)     
    -- -- 1,19 ct min CompuServe Night&Day
    14,90 Euro 100 h 0,50 ct min 1&1 Internet.DSL 100
    9,90 Euro 2 GB 0,50 ct MB 1&1 Internet.DSL 2GB
    16,90 Euro 5 GB 0,50 ct MB 1&1 Internet.DSL 5GB
    19,99 Euro flat -- -- Tiscali DSL Flat
    49,99 Euro flat -- -- Schlund+Partner DSL 1.536 Flat
     
    Die Angaben in den Listen sind ohne Gewähr.

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    Tipps & Tricks

    9. Veranstaltungstipp: IT-Messe exponet Cologne 2002 - 19. bis 21.11.

    Als Business-to-Business-Messe spricht die exponet Cologne 2002 vor allem Entscheider aus IT-und Multimedia-Unternehmen an, die sich über neue technischen Entwicklungen, IT-Lösungen und Produkte informieren wollen. Die Fachmesse findet vom 9. bis 21. November 2002 in Köln statt, Schwerpunkte liegen auf den Bereichen Mobile Business, VoIP, und Wireless. Neu sind die Areale "Manageware - das Business Solutions Center" sowie "Storage Solutions" und "IT-Security". [ag]

      ++ Veranstaltung: exponet Cologne 2002
      ++ Veranstalter: DC Europe, Starnberg
      ++ Ort: Messegelände Köln
      ++ Datum: 19.11.02 - 21.11.02
      ++ Kosten: Tageskarte: 40,- Euro/Dauerkarte: 70,- Euro
      ++ Telefon: 08151-36160
      ++ eMail: info@dc-messen.de

    * http://www.exponet.de/

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    10. Live-Streamtipp: Starkoch brutzelt perfekten Thanksgiving-Truthahn

    Am vierten Donnerstag im November - in diesem Jahr der 28.11. - feiern die Amerikaner Thanksgiving, eine Art Erntedankfest und Gaumenschmaus für sonstige McDonald's-Gänger. Schon Tage zuvor sperren sich amerikanische Hausfrauen freiwillig in der Küche ein und kochen, was das Zeug hält. Absolutes Muss: Der selbstgefüllte Truthahn. Ähnlich wie bei dem hehren Vorhaben, eine perfekt aussehende und leckere Weihnachtsgans im Ofen zu zaubern, kann auch bei so einem Truthahn-Vogel einiges schief gehen.

    Aus diesem Grund hat sich das wissenschaftliche Exploratoriums-Museum in San Francisco dazu entschlossen, live im Internet zu erklären, wie man so einem Vögelchen korrekt die Federn ausrupft. Ernährungsexperte Harold McGee lässt sich live und exklusiv in die Töpfe gucken und zeigt kleine Tricks, wie das Fleisch schön saftig und die Kruste schön golden bleibt. Dank Internet können auch alle Hausfrauen und Hausmänner hierzulande an diesem außergewöhnlichen Kochereignis teilhaben. Einziges Problem: Die Zeitverschiebung. Künftige Truthahn-Köche müssen sich kommenden Donnerstag bereits um vier Uhr morgens auf der Exploratoriums-Website einloggen. [nr]

    ++ lecker!
    * http://www.exploratorium.edu/cooking/webcasts/turkey_cast.html

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    11. Lexikon: Opt-In versus Opt-Out

    Je nachdem, wie sich Empfänger für eine Publikation an- bzw. abmelden können, spricht man von Opt-In bzw. Opt-Out. Bei dem Opt-Out-Verfahren (Option Out - die Option auf Austragung), ist man bereit, das entsprechende Angebot bis auf Widerruf zu empfangen. Ein Beispiel ist die Zustellung von Briefwerbung: Solange man keinen Aufkleber mit "Bitte keine Werbung!" am Briefkasten anbringt, ist sie auch erlaubt.

    Bei Opt-In, der Option auf Eintragung, geht man genau den umgekehrten Weg: Solange man der Zustellung nicht zustimmt, möchte man auch nichts empfangen. Beispielsweise im Internet oder bei Fax-Werbung ist dies gebräuchlich. Um im Internet gewährleisten zu können, dass es sich auch wirklich um eine authentische eMail-Adresse handelt - also nicht beispielsweise die Adresse einer anderen Person eingegeben wurde oder man sich vertippt hatte - nutzen die meisten Versender das Doppelte Opt-In: Nach der eigentlichen Anmeldung versendet der Anbieter eine Opt-In-Bestätigungsmail, die der Empfänger zuerst per Reply bestätigen muss. Hat er dies getan, kann der Anbieter sicher sein, dass die entsprechende Person auch wirklich der Empfänger ist und die korrekte eMail-Adresse angegeben hat. [ts]

    * http://www.webdav.org

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    12. Netzgeschichten alle 2 Wochen NEU in der ComputerBild:
    Legenden und wahre Geschichten, die das Internet schrieb

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    13. netNewsLetter-Gewinnspiel: Hacker-Tricks - enthüllt und abgewehrt

    "Um sich effektiv gegen Hacker, Script-Kids & Co. wehren zu können, ist es wichtig, die Strategien dieser Schurken zu kennen." So wird das Buch "Hacker-Tricks enthüllt und abgewehrt" von Data Becker angepriesen. Dieser Ratgeber soll die heimtückischen Tricks der üblen Angreifer aufzeigen und den Leser mit den finsteren Machenschaften der Web-Ganoven vertraut machen. Außerdem erfährt er welche Angriffsmöglichkeiten sein Computer System bietet, wie geplante Attacken rechtzeitig vereitelt werden können, woran hinterhältige Spionage-Aktivitäten am eigenen Rechner erkannt werden können und wie teure 0190-Dialer rigoros vom Rechner verbannt werden. "So sind Sie im Falle eines Falles perfekt gerüstet für den Gegenschlag!"

    Wer jetzt gemerkt hat, dass er/sie furchtbar anfällig gegen Bedrohungen aus dem Internet ist und das nun ändern möchte, der kann mit diesem "Best-Friend" Ratgeber erste Gehversuche in der Materie der Computersicherheit wagen. Wir verlosen insgesamt 5 Exemplare an diejenigen, die uns (Redaktion@netNewsLetter.de) erklären können, was eine Opt-In-eMail ist.

    Das Kleingedruckte: Das Los (in Form von Glücksfee Agnes) entscheidet, der Rechtsweg ist ausgeschlossen, AME-Mitarbeiter sind es auch. Im Fall eines Gewinns werden Sie per eMail benachrichtigt und namentlich im netNewsLetter veröffentlicht (daher bitte Name komplett angeben!). Und natürlich werden Ihre eMail-Adressen nicht gesammelt, sondern nur für die Auslosung verwendet. [cvs]

    ++ Und wer's lieber für 14,95 Euro kaufen will, kann das hier:
    * http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3815822807/

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    netNewsLetter intern

    14. Stellenanzeigen:
    AME sucht Projektmanager/in und Marketing&PR-Profi

  • Projektmanager/in Internet

    Die AME AIGNER MEDIA & ENTERTAINMENT GmbH sucht eine/n Projektleiter/in für die Lösung komplexer Aufgaben von der Geschäftsprozessanalyse über die Anforderungsanalyse bis hin zur Realisierung. Schwerpunkte dabei: eBusiness, eMarketing, B2B-Portale, Content-Vermarktung.

    Ihre Stärken: Budget-, Termin- und Qualitätsverantwortung, bereits bewiesene Akquisitionserfahrung, ausgeprägte Teamfähigkeit und unternehmerisches Denken. Sie sind ein Internet-Freak und interessiert? Melden Sie sich bitte bei ts@ame.de

  • Marketing & PR-Profi

    mit mindestens 2-jähriger Erfahrung gesucht, möglichst im Medienbereich. Sie sind als sehr kommunikationsstarke Persönlichkeit zuständig für die interne und externe Kommunikation der AME und net.fm. Verfassen von Pressemitteilungen und Vorträgen, sowie Organisation von Pressegesprächen, Events und Messen gehören zu Ihrem Aufgabengebiet. Hierfür wissen Sie das Internet effektiv als Unterstützungstool einzusetzen. Zusätzlich betreuen Sie sämtliche Marketingaktivitäten für uns und unsere Kunden. Kreativität, konzeptionelles Denken von der Idee bis zur Realisation ist genau Ihr Ding. Sie SIND der Job? Melden Sie sich bitte bei ts@ame.de

    ++ und das sind die Kollegen, auf die Sie sich gefasst machen müssen:
    * http://ame.de/cms/ame_gallery/gallery.html

  • 15. Impressum

    Herausgeber: Thomas Aigner [ta]
    Leitender Redakteur:  Tobias Steininger [ts]
    Redaktion: Agnes Gsell [ag]
    Nicola Retter [nr]
    Chr. von Schierstädt [cvs]
    Gerold Riedmann [gr]
    Sebastian Tuke [st]
    Anselm Uhirek [au]
    HTML-Umsetzung:Sebastian Tuke [st]
      

    Der "netNewsLetter" ist ein kostenloser Service der

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      Bavariaring 8
      D-80336 München
      Tel: [+49] 089-427 05-0
      Fax: [+49] 089-427 05-400

    Der Abdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet!

    Aktuelle Abonnentenzahl: 21.463 (46/2002)

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