Nachrichtensuchmaschinen wie NewsClub.de sind äußerst praktisch. Sie
geben einen übersichtlichen, meist nach Kategorien geordneten Überblick
über alle Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Der Benutzer
kann die für ihn interessante Schlagzeile anklicken und wird dann -
mit dem Hinweis, dass er jetzt das Angebot von NewsClub.de verläßt -
auf das Angebot der jeweiligen Nachrichtenquelle weitergeleitet.
Hört sich an, als sollten alle Beteiligten mit dieser Lösung wunderbar
zufrieden sein. Leider ist dem nicht so - der NewsClub.de-Betreiber
Christian Kohlschütter fand sich im Januar 2001 wegen
Verletzung von Urheberrechten durch "Deep Linking" gemäß §87b UrhG
plötzlich vor Gericht wieder.
Ein großes Verlagshaus hatte NewsClub.de verklagt. Das vermutlich
eigentliche Problem des Verlages sind wohl weniger die Urheberrechtsverletzungen als vielmehr die Tatsache, dass durch die «Deep Links»
der Nutzerstrom auf die Startseite des Angebots reduziert wird - also
dahin, wo die meisten Werbebanner stehen.
NewsClub gewann im Januar 2001 den Rechtsstreit über die einstweilige
Verfügung am Landgericht Berlin; im Hauptsacheprozess am Landesgericht
München gewann der klagende Verlag. Jetzt steht die Entscheidung des
Oberlandesgericht München an. Doch Newsclub.de steht nicht alleine da,
die Suchmaschinen net-clipping.de, paperboy.de und baumarkt.de sahen
und sehen sich allesamt mit den gleichen Vorwürfen konfrontiert.
Das Angebot von net-clipping.de allerdings, die von der Süddeutschen
Zeitung verklagt worden waren, gewann seltsamerweise in gleicher
Sachlage vor dem Landesgericht München vor einer anderen Kammer. Ein
Gericht entscheidet also im gleichen Fall nicht unbedingt gleich.
Begründung im Fall net-clipping.de: "Die Zusammenstellung einer
Übersicht über von verschiedenen Medien im Internet angebotene Presseartikel
nebst Einrichtung sog. Deep-Links auf den jeweiligen Text ist
urheberrechtlich nicht zu beanstanden. Die Angabe der Fundstelle und
Übernahme der Artikelüberschrift bzw. der ersten Zeilen des jeweiligen
Beitrages stellt weder eine urheberrechtswidrige Vervielfältigung,
Verbreitung oder Bearbeitung und Umgestaltung dar, noch verwirklicht
die fragliche Dienstleistung eine Verletzung der Rechte des Datenbankherstellers."
Die neue Serie an Entscheidungen bezieht nun allerdings auch Aspekte
mit ein, die eine neue Art von Datenbank-Recht betreffen. Die
EU-Datenbankrichtlinie, die jedes Land in nationales Recht umsetzen
muss. Laut dieser Richtlinie muss dem Datenbankbetreiber, also in
diesem Falle dem Verlag, ein so genannter Investionsschutz gewährleistet
werden. Dass heißt, Inhalte, die erstellt wurden, bedeuten für
den Hersteller Aufwand, wie beispielsweise die Recherchearbeit oder
das Schreiben eines Textes. Durch das Verbot der unbezahlten und
unbewilligten Vervielfältigung sollen diese Investitionen "geschützt"
werden. Abgesehen von "klassischen" Urheberrechtsverletzungen, die
dann natürlich die primäre Rolle spielen.
Im Rahmen dieser Richtlinien wurde erst kürzlich auch ein Urteil in
Dänemark gefällt: Eine Einstweilige Verfügung, erlassen von einem
Gericht in Kopenhagen, verbietet dem Internet-Recherchedienst
Newsbooster, Meldungen auf den Websites dänischer Zeitungen direkt zu
verlinken. Die Links würden nicht nur die Urheberrechte verletzen,
Newsbooster verdiene als ein kostenpflichtiger Service zudem noch an
der Copyright-Verletzung, so der Richter. Newsbooster darf nur noch
auf die Startseite der Verlagsangebote verlinken - damit macht der
Dienst natürlich keinen Sinn mehr.
Auch in in der Zwischen-Entscheidung des Landesgerichts München, das
dem Verlag rechtgegeben hat, beruft sich das Gericht auf die
Datenbankrichtlinie des Europäischen Parlaments. "Dabei sei zu sehen, dass
der vom Kläger vorgebrachte Investitionsaufwand vorrangig die
Beschaffung der Daten in Form von Recherchearbeit und Formulierung der
einzelnen Artikel betrifft - mithin einen Bereich, den der Beklagte
gerade nicht übernommen hat." Diese Frage könne jedoch im Ergebnis
dahinstehen. Denn schon nach § 87b Abs. 1 S. 2 UrhG sei auch die
Nutzung unwesentlicher Teile einer Datenbank verboten - sprich die
Überschriften.
Kritiker wie auch NewsClub.de-Betreiber Christian Kohlschütter sprechen
von einer "überinterpretierten EU-Datenbankrichtlinie".
Verständlicherweise - "klauen" sie ja keine Inhalte, sondern verweisen
lediglich auf diese. Bleibt abzuwarten, ob in Europa und Deutschland
die "Deep Links" und damit Suchmaschinen wie NewsClub.de tatsächlich
verboten werden. Dass der Fall NewsClub.de vor dem Bundesgerichtshof
landet, ist nicht auszuschließen. Derartige Entscheidungen wirken sich
auf ein effizientes Internet natürlich eher kontraproduktiv aus -
würden sie doch das Aus für europäische Suchmaschinen wie Web.de oder
eben NewsClub.de bedeuten. Freuen können sich indes amerikanische
Anbieter wie Google oder Yahoo, die über die deutschen oder
europäischen Urteile nur lächeln können. Sie dürfen fröhlich weiter
"deep-linken".
[ag]
++ Streit um NewsClub
++ Prozessverlauf und Diskussionsforum auf der Website
++ UrhG - Das deutsche Urheberrechtsgesetz
++ §87b UrhG/ Rechte des Datenbankherstellers
++ EU-Datenbankrichtlinie
++ Zum Urteil von net-clipping.de
++ Net-clipping.de
++ "Deep Link" im nNL-Lexikon
Wer in den vergangenen Monaten in seiner Apotheke vorbeigeschaut hat,
ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom Apotheker dazu
aufgefordert worden, "gegen das Internet" zu unterschreiben. Die
Initiative "Pro Apotheke" schürt seit Monaten die Angst vor dem
Feindbild der Online-Apotheken. De facto ist die Rechtslage klar: In
Deutschland ist der Versand von Arzneien verboten. Nur die niederländische
Apotheke "0800DocMorris" hält sich nicht daran und versendet
fröhlich weiter in deutsche Lande (siehe netNewsLetter 17/2002).
Dass die Apotheken ein generelles Problem mit dem Internet hätten,
will Elmar Esser vom Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
(ABDA) nicht gelten lassen: "Wir wollen das Internet so selbstverständlich
als Informationsmedium nutzen, wie das Telefon - und es wäre
ja töricht, beispielsweise das Telefon generell abzulehnen." Der
Versandhandel als solches wird allerdings vom ABDA komplett abgelehnt,
außer die Apotheken vor Ort übernehmen die Auslieferung.
Derzeit ist auf aponet.de nur die Vorbestellung von Medikamenten in
einigen Apotheken möglich, die Abholung muss nach wie vor persönlich
geschehen. Im Internet sieht das derzeit anders aus: DocMorris stellt
die bestellten Medikamente ebenso zur Abholung bereit, bietet aber im
nächsten Schritt an, ein Transportunternehmen zu beauftragen, die
Medikamente abzuholen, wenn man für eine Packung Aspirin nicht in die
Niederlande reisen möchte. Die Kosten für die Abholung übernimmt
DocMorris dann freundlicherweise.
Elmar Esser ist skeptisch: "Das ist ein klassischer Umgehungstatbestand
- aber was wichtiger ist: DocMorris spezialisiert sich auf
hochpreisige Produkte, die in herkömmlichen Apotheken zehn Prozent der
Packungen, aber 40 Prozent des Umsatzes ausmachen." Nichts anderes als
Rosinenpickerei sei das, jawohl.
Mittlerweile hat sich auf der Gegenseite eine kleine Splittergruppe
namens BVDVA formiert - der "Bundesverband Deutscher Versandapotheker".
Die insgesamt acht Mitglieder starten eine Aufklärungskampagne und
touren im Juli von München über Frankfurt und Berlin nach
Hamburg (siehe unten, Veranstaltungstipp). Dahinter steht Dr. med.
Thomas Kerckhoff, seines Zeichens nicht nur Vorsitzender des BVDVA,
sondern auch Geschäftsführer der deutschen Niederlassung der Schweizer
Versandapotheke MediService AG, an der auch die Deutsche Post über
Ihre Venture-Capital-Tochter beteiligt ist. Mit der Aktion "Pro
Versand-Apotheke" will man der Aktion "Pro Apotheke" entgegentreten
und "am Beispiel des in der Schweiz zugelassenen Arzneimittelversandhandels
die positiven Konsequenzen für Patienten, Ärzte und Apotheker
aufzeigen".
Die Bundesvereinigung der Apothekerverbände sieht diese Aktion
gelassen und beharrt auf ihrem Standpunkt: "Das Internet ist kein
Liefermedium - außer vielleicht bei Softwaredownloads - sondern
höchstens ein Bestellmedium. Und als solches wollen wir es auch auf
unserem Portal aponet.de in Zukunft nutzen", so Esser. Vorher müssen
allerdings Gesetze geändert warden. Denn bislang ist der Lieferservice
auch für niedergelassene Apotheken mit ausgebildetem Lieferpersonal
nur im begründeten Einzelfall erlaubt.
[gr]
++ Die Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände
++ Das Gesundheitsportal der Apotheken
++ Der Bundesverband deutscher VersandapothekerInnen
++ So bestellt man Medikamente in der Schweiz
++ Die niederländische Apotheke DocMorris
++ DocMorris gegen den Rest der (deutschen Apotheker-)Welt
Das Wort Hacking hatte bisher einen durchweg negativen Beigeschmack:
Das Eindringen von fremden Computerspezialisten ins hauseigene
Firmennetzwerk bereitete vielen IT-Spezialisten schlaflose Nächte.
Das Institut für Telematik in Trier will Hacking nun jedoch
legalisieren und schickt das sogenannte Tiger-Team auf die Jagd.
Jedoch dringen die ausgebildeten IT-Experten nicht etwa wie in dem
Hollywoodstreifen "Sneakers - die Lautlosen" mit Strumpfmasken und
Overalls verkleidet nachts heimlich in Unternehmen ein - sie spazieren
ganz legal durch die Vordertür. Denn das Tigerteam kann jedes Unternehmen
anmieten, das sich nicht sicher ist, ob ihr Computersystem über
Schadstellen verfügt.
Mit rund 1.000 verschiedenen Attacken traktieren die Sicherheits-Tiger
unter Aufsicht das komplette Computersystem - wird ein Sicherheitsloch
gefunden, wird der Bleistift gezückt und alles ganz genau dokumentiert.
Egal ob fehlender Virenschutz, unsichere Psswörter oder Probleme
bei der Firewall-Konfiguration, alles wird genau unter die Lupe
genommen. Doch selbstverständlich verschwinden die angeforderten
Eindringlinge nach getaner Arbeit nicht heimlich still und leise oder
verhökern ihre Informationen für viel Geld auf dem Schwarzmarkt.
Nein, das Tigerteam gehört zu den Guten: Sie informieren die zuständigen
Fachabteilungen über die gefundenen Schadstellen und bieten gleich
auch noch Sicherheitsvorschläge, wie die Löcher schnellst möglich
geflickt werden können. Das größte Problem ist laut Professor
Christoph Meinel die "Unternehmensblindheit": "IT-Administratoren
kümmern sich anfangs um die Systemsicherheit, so dass Hacker keine
Chance haben. Doch kaum werden neue Softwareupdates aufgespielt oder
Konfigurationen vorgenommen, wird schnell vergessen, dass diese
Neuerungen ja auch das Sicherheitssystem beeinflussen. Deshalb ist es
wichtig, dass ein Security-Check - ähnlich wie die Wartung eines
Autos - regelmäßig vorgenommen wird."
Insgesamt kostet der Einsatz des Tiger-Teams 8.000 Euro für ein
Netzwerk, das weniger als 255 Teilnehmer-IP-Adressen besitzt. Das
Institut für Telematik möchte sich hiermit laut Christoph Meinel
keinesfalls eine goldene Nase verdienen, sondern vielmehr das
Sicherheitsbedürfnis der Unternehmen stärken. Gut gebrüllt Löwe,
ääääh, Tiger.
[nr]
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Der Traum vom Luxus-Urlaub im 5-Sterne-Hotel muss ab sofort kein Traum
mehr bleiben. Auf gratistours.com darf jeder lustig Top-Hotels buchen
und zwar ohne dafür bezahlen zu müssen. Die Übernachtungen sind völlig
kostenlos. Hintergedanke ist es, "unterbuchte" Hotels nicht halb leerstehen
zu lassen, sondern lieber zu Werbezwecken zu füllen.
Auf den ersten Blick mag dem einen oder anderen das Angebot von
gratistours.com doch etwas dubios vorkommen, aber trotz Website-Durchforstung
nach Kleingedrucktem und aufmerksamem Lesen der AGBs
konnten wir keine Auffälligkeiten entdecken. Die Übernachtungen
in den 3- bis 5-Sterne-Hotels und -Anlagen sind tatsächlich gratis.
Die Auswahl samt Buchung kann bequem online erledigt werden. Das
Spanien- und kanarische Inseln-Angebot ist aufgrund der großen
Nachfrage derzeit schon ausgebucht - dafür gibt es noch eine Vielzahl
von Gratis-Hotels in Ägypten. Ab dem 15. Juli soll Dubai mit ins
Programm aufgenommen werden.
Der Urlaub ist mit gratistours.com natürlich noch lange nicht komplett
geschenkt: Für Buchung und Bearbeitung zahlt jeder Kunde eine Einmalgebühr
von 49 Euro. Und: die meisten Vertragshotels sind "Halbpensiongebunden",
d.h. wer dort nächtigen will, muss Halbpension buchen und
dafür auch bezahlen. Allerdings ist die Übernachtung dann - selbst
wenn man nicht im Hotel essen sollte - mit 7 bis 25 Euro immer noch
sehr günstig. Die Anreise ist im Angebot natürlich nicht enthalten.
Hinter der Website steht das Frankfurter Marketing- und Touristikunternehmen
Gratistours, das laut eigenen Angaben "das Promotionsinteresse renommierter Hotels vertritt". Der Gratisaufenthalt sei für
die Hotels kein Verlustgeschäft, sondern eine kostengünstige und
innovative Werbemaßnahme.
Wer gebucht hat, kann sich also seines 5-Sterne-Hotels sicher sein.
Allerdings nicht zwangsläufig dessen, welches er sich ausgesucht hat.
Sollte die Luxus-Stätte plötzlich von regulär zahlenden Gästen gefüllt
werden, darf Gratistours den Kunden laut AGBs in ein anderes Hotel der
gleichen Kategorie verfrachten. Aber damit könnte man in Fall der
Fälle ja auch leben.
[ag]
++ Tophotels gratis
++ Kostenloses Hotel aber kein Reisepartner? Hier finden Sie ihn!
Was den Geschmack von Flugzeug-Menüs betrifft, scheiden sich die
Geister. Nicht jeder stößt vor Begeisterung über Komposition oder
Konsistenz des Gerichtes wilde Entzückungsschreie aus. Manch anderer
ist tatsächlich ganz scharf auf eingeschweißte Brötchen, eiskaltes
Mousse au Chocolat oder leckeres Mikrowellen-Huhn. Einige dieser
Feinschmecker haben vermutlich auch die Seite airlinemeals.net online
gestellt.
Insgesamt 320 Flugzeug-Menüs von insgesamt 76 Fluggesellschaften sind
auf der Website sorgfältig mit Bild (und Reiseroute) dokumentiert.
Spannend sind vor allem die Gerichte der Business Class, die sich
natürlich von dem was die meisten von uns kennen - den Economy Class
Menüs - deutlich unterscheiden. Außer - bei Japan Airlines, hier
sieht sogar das First Class-Menü, "Curry-Huhn Japanese Style" nicht so
wahnsinnig appetitlich aus. Aber dafür gibt es ja Luft-Krankheits-Tüten.
[ag]
++ 320 Flugzeug-Menüs von insgesamt 76 Fluggesellschaften
++ Die Lufthansa-Köche
In erster Linie ist www.fashion1.at ein Online-Fashion-Shop wie jeder
andere auch. Auf den zweiten Blick findet sich auf der Website
allerdings noch ein nettes Feature, das die "anderen" nicht haben.
Unter der Rubrik "Celebrity Style" gibt es Einzelteile, die erst
neulich noch an den Astral-Körpern unserer Lieblingsstars gesichtet
wurden. So zum Beispiel das lustige Schnürchen-Top "gesehen bei
Destiny's Child" oder die blaugetönte Sonnenbrille "gesehen bei
Brad Pitt". Billig ist der Celebrity Style allerdings nicht gerade:
Wie ein Destiny's Child auszusehen kostet dann doch satte 69 Euro
und Brad's Brille wird einem mit 52 Euro auch nicht gerade hinterhergeschmissen.
Wir empfehlen - wer sich am Outfit der Stars und Sternchen orientieren
will, sollte sich erst einmal bei der Online-Ausgabe des People-Magazines
schlau machen, ordentlich abgucken und im Anschluß bei
H&M shoppen gehen!
[ag]
++ Fashion1 verkauft Celebrity Style
++ Stars. Im People Magazine sind sie alle
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Kommende Woche findet in New York wie jedes Jahr die Macworld-Messe
statt. Richtig spannend wird es am Mittwoch, wenn Sektenführer Steve
Jobs seinen Apfel-Jüngern die neueste Hard- und Software präsentiert.
Viele wünschen sich einen iMac mit 17-Zoll-LCD - und angeblich soll
dieser Wunsch erfüllt werden. Doch viel wichtiger als das eine oder
andere Hardware-Update ist "Jaguar": das Mac OS X-Update auf Version
10.2.
Das Mac OS X 10.2 ist sozusagen das, was in der Windows-Welt eine
"Second Edition" wäre - nichts revolutionär Neues, aber viele Bug-Fixes,
Verbesserungen und Gimmicks, die, im Fall von Apple, das Betriebssystem
noch bunter und cooler machen. Wir haben die wichtigsten
Internet/Netzwerk-relevanten Neuerungen herausgepickt:
Das Mac OS spricht jetzt Bluetooth - einfach einen D-Link USB-Bluetooth-Adapter
einstöpseln und schon ist das 'kabellose Kabel'
einsatzbereit. Ob weitere Bluetooth-Adapter funktionieren, ist derzeit
noch unsicher - aber zumindest die aktuelle Preview-Version des Bluetooth-Treibers
'spricht' mit allen Bluetooth 1.1-kompatiblen USB-Adaptern.
Anscheinend schmollt Steve Jobs derzeit etwas. Bill Gates hat nämlich
etwas vor ihm 'erfunden': .NET ("Dot-Net" gesprochen) - die Ich-vernetze-alles-und-jeden-Technologie.
Also braucht Apple jetzt auch ein
Dot-Irgendwas. Et voilą: .mac! Das "Dot-Mac" ist leider weder eine
neue großartige Netzwerk-Technologie, noch eine neue Internet-Domain
(wobei, Apple könnte ja einen eigenen Domain-Name-Server inklusive
.mac-Domaineintrag aufsetzen...) .mac ist vielmehr lediglich der neue
Name für die altbekannten iTools.
Da machen andere Neuerungen mehr Sinn: Mac OS X beherrscht nun endlich
auch Internet-Sharing (ein Mac 'teilt' seinen Internetzugang mit den
anderen Computern im lokalen Netzwerk). Mit iChat bekommt der Mac
seinen eigenen Instant Messenger (auch, wenn's eigentlich nur ein AOL
Instant Messenger im neuen Gewand ist). Die Suchmaschine Sherlock 3
findet nun alles, von Kinoprogrammen bis Flugplänen (Unterstützung der
Anbieter vorausgesetzt...). Und per "Picture Sharing" lassen sich über
eine eigene Software auf einfache Weise Bilder austauschen - wozu das
allerdings gut sein soll, das muss uns Steve Jobs am Mittwoch erst
noch erklären. Wir sind gespannt.
[ts]
++ Mac-User pilgern in den Big Apple:
++ Bildschirmfotos aus dem neuen Mac OS X 10.2:
++ die Bluetooth-Preview läuft auch unter Mac OS 10.1.4:
++ Der D-Link Bluetooth-Adapter speziell für den Mac:
Eigene Internet-Seiten zu erstellen ist ja inzwischen zum Kinderspiel
geworden. Genauso einfach ist es aber auch, Inhalte anderer Websites
zu stehlen und als die eigenen auszugeben. Ganz verhindern lässt sich
dies auch wohl nicht - man kann es den Datendieben aber mit Hilfe
einiger Tricks schwieriger machen, die fremden Quelltexte für eigene
Zwecke zu verwerten.
Diese Aufgabe zum Ziel macht sich das Shareware-Programm "HTML Copyright
Wizard 2.01". Insgesamt bietet das Programm sieben verschiedene
Möglichkeiten an, den bestehenden HTML-Code zu verbessern. Zuerst
werden "unnötige" Zeilenumbrüche und Absätze entfernt. Dies verschlechtert
schon deutlich die Lesbarkeit des Quelltextes. Auch lassen
sich die Texte in ihre ASCII-Codes konvertieren - jeder Buchstabe wird
dabei durch eine Zahlenkombination ersetzt, was ein Lesen des Textes
im Quelltext schon unmöglich macht. Auf ähnliche Weise funktioniert
des Weiteren auch eine JavaScript-Verschlüsselung.
Das Programm ändert aber nicht nur bestehenden Quelltext, sondern fügt
auch etwas hinzu: Zeilenumbrüche zu Beginn und Ende der Datei sollen
den Betrachter der Datei verwirren. Außerdem kann man zu Beginn der
Datei die Fake-Meldung "Error 404, file not found!" einblenden lassen.
Auch nützlich ist die Möglichkeit, per Javascript einen Rechtsklick
(und somit das direkte Aufrufen des Quelltextes) zu verhindern. Einstellen
kann man daneben auch, dass keine Textauswahl sowie kein
Ausdruck der Website im Browser erfolgen soll.
Man kann frei wählen, mit welchen der Optionen man die Datei bearbeiten
möchte. Jedoch sollte man gerade bei größeren HTML-Seiten etwas
Geduld mitbringen. Für eine Seite aus dem netNewsLetter-Archiv benötigte
das Programm stolze 30 Minuten. Ansonsten kann das Programm
allen empfohlen werden, die Datendieben auf der eigenen Website die
Arbeit erschweren möchten. Eine Garantie, dass nicht trotzdem der
Quelltext "geklaut" wird, kann aber auch dieses Programm nicht geben.
Die Shareware-Version kann bis zu 15 mal gestartet werden. Danach ist
eine Registrierungsgebühr von knapp fünf Euro fällig.
[st]
* http://www.muweb.net/new.design/cop.htm
++ Mit dem Programm "Image Copyright Wizard" desselben Herstellers
können in Grafiken versteckte Signaturen eingebunden werden.
Hindu-Götter akzeptieren ab sofort auch VISA. Beziehungsweise Opfergaben,
die via Internet abgegeben werden. Für die täglichen Opfer-Rituale
hat der Hindu einen kleinen Hausschrein, in den er ein
Früchte- oder Blumenopfer, ein Puja, legt. An wichtigen hinduistischen
Festen werden die Opfer dann in bestimmten Tempeln niedergelegt. In
Europa oder den USA lebende Hindus tun sich da verständlicherweise
etwas schwer. Aber dafür gibt es ja das Web, bzw. jetzt die Online-Opfer.
Denn der Hindu muss seine Opfergaben und Gebete glücklicherweise nicht
zwangsläufig persönlich in den Tempeln abliefern oder sprechen. Das
kann auch stellvertretend für ihn eine andere Person übernehmen.
Zahlreiche indische Online-Services offerieren deshalb die Möglichkeit,
diese Aufgabe gegen eine Gebühr zu übernehmen.
Prarthana.com ist einer davon. Hier gibt es Opfer auf Mausklick - ein
"Puja-Package" kostet zwischen 15 und 50 US-Dollar. Der Kunde hat die
Auswahl zwischen einer Vielzahl an Tempeln, Pujas und Gebeten und muss
lediglich eine intuitiv zu bediendende Bestellmaske ausfüllen. Extrawünsche
zum Ablauf der Zeremonie werden gerne berücksichtigt. Als
Symbol für den Segen der Götter bekommt der Auftraggeber ein Päckchen
mit einem Teil der Opfergaben zugesand.
Wirklich kontrollieren, ob das Puja samt Gebet tatsächlich "ausgeliefert"
wird, kann der Kunde allerdings nicht. Noch sind die
indischen Tempel nicht mit Webcams ausgestattet. Da heißt es auf
Gott vertrauen. Es gibt eben Dinge, die kann man nicht kaufen. Für
alles andere gibt es Eurocard.
[ag]
++ Opfer per Mausklick
++ Indische Tempel
++ Hinduismus
++ Die Suchmaschine rund um Hinduismus
1965 gab der Intel-Mitbegründer Gordon Moore eine Weißheit von sich,
die bis heute Recht behielt: "Die Zahl der auf einem Chip befindlichen
Transistoren verdoppelt sich alle zwei Jahre" - Moore's Law.
Diesen Dienstag revidierte Moore sein eigenes Gesetz; anlässlich der
Verleihung der Friedensmedaille (eine der höchsten zivilen Auszeichnungen
in den USA) - die Verdopplung wird sich nun verlangsamen.
Natürlich - denn mehr mehr Schaltungen bedeutet nicht automatisch mehr
Leistung - sonst wären die Prozessoren wahrscheinlich inzwischen
wieder so groß wie Turnhallen. Dennoch; die letzten Jahrzehnte stimmte
die Annahme des exponenziellen Wachstums - hier am Beispiel der wohl
bekanntesten Prozessorreihe:
[ts]
Er mag zwar ein Provider unter vielen sein, aber der Name klingt
gewichtig: Germany by Call. Und ganz Deutschland - oder zumindest
alle, die einen Telekom-Anschluss haben und Call-by-Call nutzen -
können sich am Sonntag kostenlos über Germany by Call ins Internet
einwählen.
Dass man kommenden Sonntag kostenlos über Germany by Call surfen kann,
ist natürlich nur ein Marketing-Gag: Wer schon einmal den Provider
eingestellt hat, soll doch bitte auch gleich weiterhin über ihn
surfen. Was ab Montag übrigens auch gar nicht mehr so teuer ist:
Bisher war Germany by Call unverschämt teuer: 1,35 ct/min tagsüber -
das ging ja noch - aber abends waren es gleich mal stolze 2,55 Ct/min,
jeweils zuzüglich 2,55 Cent Einwahlgebühr. Nun gibt es nur noch eine
Zahl: 1,38 Cent die Minute, minutengenau, ohne weitere Kosten.
Fazit: Wer lange zur Hauptzeit surft und sich bei keinem Provider aus
der TopPro-Liste anmelden will, der wird nun bei Germany by Call
fündig. Wer dagegen auch in der Nebenzeit surft oder einen Sekundentakt
vorzieht, findet bessere Alternativen.
[ts]
Der Providerkostentest-Index: 1,41 ct/min (+0,00)
Die TopFree-Liste
Die TopPro-Liste
Tipps & Tricks10. netNews - Das Magazin am Montag: Hacken für die gute Sache
11. Veranstaltungstipp: Aufklärungskampagne über die VersandapothekenEin deutscher Arzneimittelversandhandel nach Schweizer Vorbild - so stellt sich der Bundesverband deutscher Versandapotheker (BVDVA) die Zukunft vor. Der Großteil der "normalen" Apotheker bekommt indes schon beim bloßen Gedanken an den Versand von Medikamenten und die Internet-Apotheke üble Kopfschmerzen. Wer die Top-Story gelesen hat, kennt die Verwirrungen und Kontorversen der Diskussion! Im Rahmen einer Deutschland-Tour, bzw. einer Aufklärungskampagne will der BVDVA nun von den Vorteilen des Versandhandels überzeugen. Man darf auf die Argumente gespannt sein! Informationsveranstaltungen sind in allen gößeren deutschen Städten geplant. Eingeladen ist jeder, der mitdiskutieren will, Anmeldeformulare gibt es online unter bvdva.de. [ag]
Tourdaten:
Internet: http://www.bvdva.de/
12. Veranstaltungstipp 2: Bayern Online - von Siegern lernen (15/16.7.)Der BayernOnline-Kongress ist eine in Deutschland einmalige Plattform, auf der die vielfältigen Innovationen der Informations- und Kommunikationstechnologien (IuK) und deren Anwendungsmöglichkeiten von Fachleuten und Nutzern diskutiert werden. Der BayernOnline-Kongress findet seit 1998 jährlich statt. In den Folgejahren verdoppelten sich die Teilnehmer- und Besucherzahlen von Jahr zu Jahr. Im Rekordjahr 2000 wurden bereits 1.600 Besucher gezählt. Die Foren: Sie richten sich primär an Multiplikatoren und das Fachpublikum, von kleinen und mittelständischen Unternehmern und Vertretern des öffentlichen Dienstes bis hin zu Vertretern aus Wissenschaft und Bildung. In den anmelde- und kostenpflichtigen Vorträgen und Diskussionen stehen die neuesten Entwicklungen und Trends der IuK-Technologie mit dem Schwerpunkt "Anwendungen" im Vordergrund. Die Ausstellung: Sie zeigt die konkreten Einsatzfelder der IuK-Technologie und präsentiert insbesondere "best-practice"-Anwendungen in allen Bereichen des Lebens - zu Hause, im Unternehmen, in den sozialen und gesellschaftlichen Beziehungen oder in der Behörde. Die Ausstellung ist für jeden, der sich für die IuK-Technologie interessiert, kostenlos. [ts]
13. Live-Streamtipp: Loveparade in Berlin - live im Web dabei: 13.7.02Morgen steht Berlin Kopf. Die Loveparade lockt Technofreaks aus ganz Europa in die Hauptstadt. Mit dabei natürlich einmal mehr die mittlerweile schon "alten Meister des Technos" Westbam und Co. Auf den Weg zur Party werden sich auch noch machen: Felix da Housecat, Fischerspooner, Green Velvet, Moguai, Phil Fuldner, Tiga und viele mehr. VIVA-Moderatorin Daisy Dee wird sich unter die Menge mischen und ab 17 Uhr nicht nur live im TV, sondern auch exklusiv im Internet von dem Mega-Event berichten. Übertragen, getanzt und gefeiert wird unter viva.tv bis zur Abschlussveranstaltung an der Siegessäule! Alle relevanten Infos zu den Musikern und "Events im Event" gibt es selbstverstänlich auch auf der offiziellen Homepage: loveparade.net! [ag]
++ Live-Streaming von der Loveparade
++ Die Loveparade-Homepage
++ Mit dem Raver-Ticket der Bahn nach Berlin
++ Oder lieber mit dem Lovebus?
++ Mitfahrgelegenheiten hier:
14. Lexikon: Port
15. Netzgeschichten alle 2 Wochen NEU in der ComputerBild:
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