Im Internet herrscht entgegen so mancher Annahme keine Anarchie.
Der Cyberspace ist kein rechtsfreier Raum und eine Beleidigung -
egal ob sie im Chatroom oder auf der Straße fällt - bleibt eine
Beleidigung. Erst kürzlich wurde ein 18jähriger Schüler deshalb
zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verpflichtet. Er hatte seine
Lehrer im Internet als 'Fachidioten' und 'Arschlöcher' tituliert.
Insbesondere die Bezeichnung des Religionslehrers als 'muslimischer
Perserteppich' ist bei den Richtern des Amtsgerichts
Braunschweig auf Missfallen gestoßen.
Grundsätzlich ist die Rechtslage im Internet nicht anders als
in der Realität, so Rechtsanwältin Karolin Poll von der Münchner
Kanzlei Schwarz, Expertin in Sachen Internet-Recht. Beleidigungsdelikte
nach § 185 des Strafgesetzbuches (StGB) werden Online wie
Offline gleich geahndet. Wer sich beispielsweise im Chatroom
verbal an seinem Gesprächspartner vergreift, den kann das teuer zu
stehen kommen (hängt natürlich von dem Ausmaß der Beschimpfung
ab). Schlimmstenfalls wird der Täter für sein loses Mundwerk mit
bis zu einem Jahr Freiheitsentzug bestraft.
Beleidigungsdelikte sind allerdings Antragsdelikte. Damit der
Schuldige also belangt werden kann, muß ein Strafantrag gestellt
werden. Das zu tun macht natürlich nur dann Sinn, wenn der Täter
auch identifiziert werden kann. Beleidigende Äußerungen, die
beispielsweise im Chatroom fallen, können aufgrund der häufig
verwendeten Nicknames oft schwer verfolgt werden. Verbreitet
eine Person Beschimpfungen auf der eigenen Homepage, ist es
natürlich relativ einfach, sie über eine WhoIs-Abfrage bei der
Domain-Vergabestelle DENIC zu identifizieren. Und dann kann schon
mal die Polizei vor der Tür stehen.
Stellt sich die Frage, ob sich das deutsche StGB nicht umgehen
läßt, indem man die Beleidigungen einfach auf einen amerikanischen
Webserver stellt. Problem dabei: Um nicht belangt zu werden,
müßte man leider selbst auch in die USA auswandern, so Poll. Da
die '.com-Seite' auch in Deutschland abrufbar ist, ist der
'Beleidigungseffekt' im gleichen Ausmaß vorhanden und der Täter
kann deshalb genauso angezeigt und bestraft werden. Auch wenn man
das Foto seines Expartners unkenntlich macht, bevor man es ins
Internet stellt, bringt das nichts; sobald irgendwelche
Beleidigungen mit im Spiel sind, bleibt die Strafe nicht aus.
Man merke sich also: Tricksen ist nicht.
[ag]
++ Schüler wegen Beleidigung im Internet verurteilt
++ Das StGB gilt auch im Netz
Dank Internet und Online-Banking kann mittlerweile auch Otto
Normalverbraucher schnell und einfach an der Börse mitspekulieren.
Vorausgesetzt, die bei der Online-Bank installierten Systeme
laufen richtig: Programmfehler können dem Finanzdienstleister
teuer zu stehen kommen. Nach einem kürzlich gefällten Urteil des
Landgerichts Itzehoe muß die Online-Bank Comdirect einem ihrer
Kunden deshalb etwa 5.000 DM Schadensersatz auf das hauseigene
Konto überweisen.
Jürgen Engelmann, Pressesprecher vom Landgericht Itzehoe:
"Der Mann hatte vergangenes Jahr Aktien im Wert von etwa 52.000 DM
gekauft. Als er am gleichen Tag auf die Wertpapiere zugreifen
wollte, um den kurzfristigen Kursgewinn einzustecken, bekam er
von der Comdirect-Bank lediglich eine Fehlermeldung. Die Aktien
waren nicht verfügbar und die gewünschte Verkaufsorder wurde nicht
durchgeführt." Der Systemfehler liegt auf Seiten der Bank,
entschieden die Richter in Itzehoe - Comdirect muss dem Kunden
den entgangenen Spekulationsgewinn ersetzen.
Das Handelssystem hatte die Order des Mannes in vier Blöcke
aufgeteilt und jeden Teilauftrag einzeln ausgeführt, erklärt
Andreas Bartels, Pressesprecher der Comdirect-Bank. Bei der
Verkaufsorder erkannte das System die Gesamtzahl der Aktien nicht
und der Auftrag wurde nicht ausgeführt. Den technischen Fehler
habe man mittlerweile behoben, so Bartels. Richtig reumütig
zeigt man sich bei der Online-Bank aber nicht: der Kunde hätte
nach der ersten Fehlermeldung die Bank sofort telefonisch
kontaktieren und den Auftrag somit ohne Zeitverlust ausführen
können.
Nun gut - hat er aber nicht. Bekanntlich tragen Online-Banken das
'online' aber auch nicht im Namen, da sie rund um die Uhr
telefonisch erreichbar sein sollten. Das Landgericht Itzehoe sieht
das genauso: Wenn bei Börsengeschäften über das Internet
Wertpapiere nicht geordert werden können, muß die Bank dafür
gerade stehen. Wenn der Blitz einschlägt, ist das übrigens kein
Eigenverschulden, sondern höhere Gewalt. Falls aufgrund einer
Naturkatastrophe das Aktiendepot also mal nicht verfügbar ist -
die Bank kommt für etwaige Kursverluste nicht auf.
[ag]
++ Langericht Itzehoe
++ Die Comdirect Bank
Ein guter Verschlüsselungsalgorithmus mit 128 Bit Länge ist praktisch
nicht zu knacken. Die einzige Möglickeit wäre, alle zwei
hoch 128 Entschlüsselungs-Kombinationen durchzurechen. Leider
sind aber nicht alle Algorithmen gut programmiert, zum Beispiel
die "WEP"-Verschlüsselung von Funk-Basisstationen (siehe auch
Lexikon). Dort kann man auch durch geschicke Analyse der empfangenen
Daten den verwendeten 128-Bit-Schlüssel 'erraten' - und einige
Linux-Bastler haben sich nun zusammengetan, so ein Tool zu programmieren
- den "AirSnort".
Der Name ("Luft-Schniefer") ist an Apples Produktname des
Wireless-LAN-Standards IEEE 802.11b, "AirPort", angelehnt. Dennoch kann AirSnort
alle Wireless-LAN-Verbindungen der verschiedensten Hersteller,
egal ob diese mit 40- oder 128-Bit-WEP-Verschlüsselung
laufen, dechiffrieren.
Alles was AirSnort benötigt, sind 100 Megabyte bis 1 Gigabyte an
Datenverkehr, dann hat das Programm genügend Informationen gesammelt,
um in Sekundenschnelle den verwendeten Verschlüsselungscode
des WEP-kodierten Funknetzwerkes zu errechnen. Und dann kann
man munter sämtliche Funk-Daten mitlesen und protokollieren, als
wären sie unverschlüsselt.
Auch wenn es recht unwahrscheinlich ist, dass das eigene Funk-Netzwerk
angegriffen wird: wo ein Wille zur Datenspionage ist, da ist
jetzt auch ein Weg - und zwar in Form eines Open-Source Linux-Programms,
runterladbar für jedermann. Funk-LAN-Nutzer sollten
sich also nach einer VPN-Lösung (Virtual Private Network) umsehen,
um die Funk-Verbindung wieder sicher zu machen - oder in ein Haus
mit Beton-Wänden ziehen.
[ts]
++ AirSnort für's AirPort ;-)
++ Zugeschaut und mitgebaut: Das AirSnort Open Source Projekt
Was muß Schlimmes passiert sein, wenn Winona Ryder ihre getragenen
Prada-Pumps, Größe 37, für knapp 450 DM bei eBay verramscht. Auch
John Travolta scheint mal wieder etwas Geld für die Scientology-Kaffeekasse
beisteuern zu müssen - oder warum findet sich sein
Privatjet unter dem virtuellen Hammer wieder? Stars und Sternchen
scheinen schön langsam auf den Trichter zu kommen: Um Geld
ranzuschaffen, muß man nicht mehr vor schweißtreibenden Scheinwerfern
und mißgelaunten Regisseuren rumturnen - man kann auch einfach
sein Hab und Gut im Internet verhökern.
Stars wie Jimi Hendrix und John F. Kennedy profitieren zwar nicht
mehr selbst von dem Versteigerungs-Boom, doch auch deren guter
Name muß herhalten. So kann man auf dem eBay-Marktplatz nicht nur
den Flieger von Travolta, sondern auch den Jet des 1963 ermordeten
J.F.K. ersteigern. Handbuch und Fallschirm gibt es natürlich
dazu, den Jet selber allerdings erst ab rund 500.000 DM aufwärts.
Ein ganz besonderes Schmankerl: Das Elternhaus von Kult-Gitarrist
Jimi Hendrix - momentan für 75.000 DM zu haben. Kleiner Haken an
der Sache: das Haus muß abgeholt werden, da auf dem Grundstück
Baugrund geschaffen werden soll. Auch wenn es sich nur um ein
Zwei-Zimmer-Haus handelt, für das Handgepäck dürfte die Immobilie
trotzdem ein klein wenig zu sperrig sein.
Erst im Juni verscherbelten kollektiv gleich mehrere Promis unter
dem Motto 'Cars of the Stars' ihre PKWs: Schauspieler Tim Allen,
Baseball-Legende Reggie Jackson und Madonna plazierten einst ihre
edlen Allerwertesten auf den Ledersitzen dieser Automobile und
ließen selbige somit bei eBay zu unschätzbaren Wert ansteigen.
Langsam begannen wir uns ernsthafte Sorgen über das Wohlergehen
unserer Stars zu machen. Doch bei eBay beruhigte man uns - noch
müssen wir nicht für unsere Promis sammeln. Eher sammeln manche
Promis, leider nicht für uns, aber immerhin für einen guten Zweck:
So soll beispielsweise der Erlös von Winonas Schlappen der Wohlfahrt
zu Gute kommen. Die deutschen Promi-Frauen sind da wahre
Vorreiter: Iris Berben, Elke Sommer, Katja Riemann und Nina Hagen
versteigerten schon letzten Sommer bei eBay aufgepeppte Büstenhalter
für einen Brustkrebshilfe-Verein. Auch Box-Weltmeisterin
Regina Halmich legte ihren Boxmantel und Boxhandschuhe, die sie
bei dem legendären K.O.-Sieg über Stefan Raab trug, unter den eBay-Hammer.
Das Geld ging an eine Stiftung für an AIDS erkrankte
Kinder.
Man kann also nicht jedem Promi unterstellen, er würde sein Eigentum
im Internet loswerden wollen, um aus Drogen- und anderen
Exzessen entstandene Schulden, abbezahlen zu können. Und wenn man
mit dem Kauf alter Schuhe und getragener Wäsche etwas Gutes tun
kann, in Gottes Namen, warum nicht.
[ag]
++ Winonas Schuhe
++ Privatjets bei eBay
++ Jimi Hendrixs Elternhaus
Zum dritten Mal zeichnet die Internet-Zeitschrift "com!online"
die besten deutschsprachigen Webseiten aus: Nominiert sind
insgesamt 200 Kandidaten, verteilt auf 11 Kategorien. Noch bis
zum 30. September kann sich unter onlinestar.de jeder registrieren
und seine Stimmen abgeben. Von der Gunst der Web-Gemeinde hängt es
also ab, wer auf der OnlineStar-Gala am 15. Oktober in München
als Gewinner hervorgeht. Spannend wird es insbesondere in der
Kategorie VIPs & Promis - Stefan Raab versus Oliver Kahn,
Westernhagen und Kollegen. Das Schöne daran: egal für wen Sie
sich entscheiden - jeder, der seine Stimme abgibt, nimmt an einem
Gewinnspiel teil. Zwei Wochen Seychellen oder ein neuer PC können,
falls der OnlineStar-Favorit nicht gewinnen sollte, die Laune
durchaus wieder heben.
[ag]
++ Die Kategorien:
++ Abstimmen unter:
Steve Fosset, der alte Haudegen, geht einem langsam auf den Keks.
Nachdem sein Heißluftballon jetzt bereits zum sechsten Mal
irgendwo vor oder hinter Brasilien abgesackt ist - fragt man sich
ernsthaft, wie oft er es eigentlich noch versuchen will. Mister
Fosset, es klappt halt nicht! Wir hätten allerdings eine prima
Alternative: Wenn er denn schon unbedingt die Welt umrunden
möchte, soll er es doch zu Fuß machen. Die schönsten Laufstrecken
weltweit gibt es im Internet unter runtheplanet.com.
Die Seite liefert aber nicht nur 2.148 Laufrouten in über 1.690
Städten, sondern auch noch ein paar richtig nette 'Kuriositäten':
Wen das herkömmliche Laufen nicht mehr wirklich befriedigt, der
erfährt bei runtheplanet.com auch wo und wann auf diesem Planeten
lustige Nackt-Marathons stattfinden. Rückwärts-Lauf-Treffen gibt
es selbtsverständlich auch, aber das muss man vermutlich nicht
extra betonen. Um immer auf dem 'Laufenden' zu bleiben, kann man
sich auch den kostenlosen Runtheplanet-Newsletter abonnieren.
Linklisten zu anderen 'Rennseiten', Buch- und Trainingstipps gibt's
natürlich auch. Runtheplanet Mr.Fosset, dann klappt's auch mit der
Erdumrundung.
[ag]
++ Einmal um die Erde laufen...
++ Steve Fossets fünfter Versuch gescheitert
Der Startschuss für das "Mercedes-Benz-Portal" ist gefallen. Das
'Portal mit dem Stern' deckt ein umfangreiches Informations- und
Servicespektrum ab: Von der Routenplanung und aktuellen Stau- und
Wettermeldungen bis hin zu Bürofunktionen mit personalisierbarem
Kalender, eMail- und SMS-Funktion. Neben aktuellen Nachrichten
findet der Nutzer dort auch Reservierungsmöglichkeiten für
Mietwagen, Hotels und Restaurants oder Shopping-Möglichkeiten.
Die Star Mobility GmbH, an der DaimlerChrysler mit 51 Prozent und
T-Online mit 49 Prozent beteiligt sind, betreibt des Portal.
Das Unternehmen soll mit Service-Gebühren, Werbung und Provisionserlösen
von Transaktionen finanziert werden. Geplant ist nämlich
das Portal zu einem späteren Zeitpunkt um Bank- und Wertpapier-
Transaktionsmöglichkeiten zu erweitern. Alles in allem nicht nur
für Mercedes-Besitzer ein netter Service.
[ag]
Von den Machern des netNewsLetters: net.talk und net.news - das Magazin
Wir diskutieren live im net.talk mit einem Experten über das Internet-Thema der Woche
und informieren Sie am Freitag in net.news - das Magazin über die wichtigsten News
und Hintergrundinfos aus der Netzwelt.
In München und Umgebung unter 92.4 MHz oder im Internet unter
Vorab-Infos bei nr@infonet.fm oder unter
Mit Standards ist das bei Microsoft so eine Sache: Kommen die
"Standards" nicht aus dem eigenen Hause, dann werden Sie entweder
bis zur Unkenntlichkeit 'ver-microsoftet' (darum hatte z.B. Sun
Microsoft die Java-Lizenz entzogen) oder die Standards werden von
Microsoft-eigenen Technologien ersetzt.
Java wird zum Beispiel mit dem kommenden Windows XP nicht mehr
ausgeliefert. Damit der Anwender Web-Seiten mit Java-Inhalten
korrekt laden kann, wird er ein Java-Plugin nachträglich installieren
müssen. Um dem Anwender diese Download- und Installations-Prozedur
zu ersparen, wäre es daher kein Wunder, wenn viele Webmaster
deshalb künftig lieber vom Einsatz von Java-Inhalten
absehen.
Stichwort Plugins: Die bisherige Plugin-Technologie geht noch
immer auf die Netscape-Browser zurück, da Plugins damals von
Netscape eingeführt wurden. Folglich wird dieser Standard im
aktuellen Internet-Explorer für Windows, Version 5.5 Service Pack
2 und im kommenden IE 6, nicht mehr unterstützt. Plugins müssen
zukünftig also als ActiveX-Control eingebunden werden. Das Problem:
Die Anwender müssen natürlich die dann inkompatiblen Plugins
durch neue Versionen ersetzen.
Noch mehr Arbeit kommt auf die Programmierer der Webseiten zu:
Wenn ein entsprechendes Plugin bisher nur mit dem Netscapeüblichen
<embed>-Befehl in eine Webseite eingebunden ist, dann
verweigern zukünftige ActiveX-Controls ihren Dienst. Entsprechende
Webseiten müssen also umgeschrieben werden, damit auch der passende
<object>-Tag vorhanden ist. Das ergibt ein hohes Fehlerpotenzial;
wird z.B. der alte <embed>-Tag vergessen, dann bekommen
Mac-, Linux- oder Nutzer älterer Windows-Browser ebenfalls nichts
angezeigt.
Die Devise "never change a running system" scheint also noch nicht
zu Microsoft durchgedrungen zu sein. Dort heißt es wohl eher
"We are Microsoft, we don't like running systems".
[ts]
++ Netscape-Plugin versus ActiveX-Control - am Beispiel QuickTime
Die deutsche Version von Mac OS 9.2.1 versteckt sich förmlich auf
der Apple.de-Homepage. Nur ein kleiner Link namens "Mac OS 9.2.1
Update" weist darauf hin, dass neben dem zukunftsweisenden
Mac OS X vorerst auch noch das "klassische" Mac OS 9 weiterentwickelt wird.
Nun ist es also da, das 'Neun-Zweier', das bisher nur mit den
neuen G4-Macs ausgeliefert wurde und jetzt als Neun-Zwei-Punkt-Eins
auch 'for the rest of us' erhältlich ist. Doch nein, Mac OS
9.2.1 ist nicht für jedermann: Nur Macs mit G3- oder G4-Prozessor
werden unterstützt, die Hardware-Anforderung sind also inzwischen
genau wie für Mac OS X.
Wirklich viel Neues gibt es diesmal leider nicht, lediglich eine
Menge Patches und Updates der letzten Zeit wurden zusammengefasst:
USB-Drucker aus dem Netzwerk werden nun wie normale Schreibtisch-Drucker
mit Icon auf dem Desktop angezeigt und ein universeller
FireWire-Treiber kann jetzt auch die externen Platten von Drittherstellern
ohne Zusatzsoftware ansprechen. Im Kontrollfeld "Allgemeine
Einstellungen" werden nun auch mehrere Benutzer unterstützt
und das neue QuickTime 5 gehört zum Lieferumfang.
Fazit: Wer eine Flatrate und/oder einen DSL-Anschluss hat, der
sollte sich das Update saugen. Andernfalls läßt sich bis zum
Umstieg auf Mac OS X auch gut mit Mac OS 9.1 weiterleben.
[ts]
++ Das Mac OS 9.2.1-Update als 84-MB-Download:
Die Entwicklung des neuen Microsoft-Betriebssystem Windows XP ist
beendet. Bereits ab Mitte September sollen somit die ersten PCs
mit dem neuen Microsoft Betriebssystem Windows XP vorinstalliert
in den USA auf den Markt kommen.
Aus diesem Grund wird der Softwaregigant heute die endgültige
Version an PC-Hersteller übergeben und an die Produktionsstätten
weiterleiten. Bis das Betriebssystem jedoch auch einzeln im Handel
erhältlich sein wird, wird noch etwas Zeit vergehen: Stichtag
hierfür ist der 25. Oktober, dann liegt es auch in Deutschland als
Retail-Version in den Regalen.
Zum Beispiel bei Amazon.de kann Windows XP auch jetzt schon
vorbestellt werden; die Preise liegen zwischen 249 DM (Home Edition,
Upgrade) und 489 DM (Home Edition Vollversion bzw. Professional
Edition, Upgrade).
[nr]
* http://www.microsoft.com/germany/ms/windowsxp/
Zeiten, in denen man(n) in Diskos um die Aufmerksamkeit der
Herzensdame mittels ausgelutschter Anmach-Sprüche wie "Hast Du
mal Feuer?" oder "Ich habe meine Telefonnummer verloren - gibst Du
mir Deine?" feilschen musste, sind nun endlich vorbei. Ab sofort
können Männer (und natürlich auch Frauen) das Gegenüber mit einer
neuartigen Wahrsager-Masche beeindrucken.
"Verrate mir Dein Passwort - und ich sage Dir, wer Du bist" lautet
der künftige Kennenlern-Spruch Nummer 1. Denn die Antwort bietet
nicht nur den Anfang zu einem prickelnden Gespräch, man erfährt
auch gleich, was für ein Charakter sich hinter der Angebeteten
verbirgt.
Der britische Domainregistrar CentralNic hat sich jetzt nämlich
mit der Kryptologie der geläufigsten Passwörter beschäftigt und
ein ausgeklügeltes System entwickelt. Laut einer neuen Studie gibt
es nämlich gerade einmal vier verschiedene Passwort-Typen - und
jeder Typ hat im realen Leben einen eindeutigen Charakter. Befragt
wurden zwar ausschließlich Engländer - doch die vergebenen Passwörter
unterscheiden sich ja Gott sei Dank in keiner Sprache!
Wollen Sie eine Frau erobern, die als Passwort ihren eigenen Namen
oder den ihres Hundes oder Bruders benutzt, sollten Sie unbedingt
ihren ganzen Charme ausgraben und ein wenig auf die Tränendrüse
drücken. Denn dann handelt es sich um einen emotionalen Menschen,
der zur sogenannten "Familiengruppe" gehört.
Die zweite Gruppe ist der sogenannte "Fan-Typ" und vom Gesprächsthema
her gesehen, relativ einfach zu knacken. Immerhin 32 Prozent
benutzen als Passwort nämlich ausschließlich Namen von Filmstars,
Sportlern oder Comicfiguren. Also nichts wie ran und bei "Homer
Simpson" schnell den neusten Witz ausgepackt oder bei "Boris
Becker" über die letzte Tennisstunde geplaudert - und schon gehört
das Herz der Angebeteten Ihnen. Dumm nur, wenn das Passwort der
Verehrten "Brad Pitt" lautet und man selbst eher "Herman Monster"
ähneln.
Wer nach einem One-Night-Stand sucht, sollte bei der dritten
Gruppe, den sogenannten "Fantasten" aufhorchen. In diese Kategorie
fallen laut der Wissenschaftler Menschen, die von sich selbst
besessen sind - und das sind immerhin elf Prozent. Sie loggen sich
meist mit aussagekräftigen Passwörtern wie "Göttin", "Hengst" oder
"Sexy" ein und Ihre Gedanken drehen sich die meiste Zeit um die
schönste Nebensache der Welt: um Sex. Also nichts wie raus mit der
Lederpeitsche!
Das typische Hausmütterchen findet sich hingegen in der vierten -
und leider kleinsten Gruppe, die sich brav an die sicherste Regel
der Passwortvergabe hält: Neun Prozent verwenden ausschließlich
eine Kombination aus Zahlen, vermischt mit Groß- und Kleinbuchstaben.
Bleibt nur die Frage, wo die Wissenschaftler das fehlende eine
Prozent einordnen, denn nach Adam Riese sind 47 Prozent + 32
Prozent + elf Prozent + neun Prozent nur 99 Prozent.
++ Dort können sie die Studie nachlesen:
++ Tipps zur sicheren Passwort-Vergabe:
Jedem von uns ist das schon einmal passiert: Da versucht man
seinen eMail-Partner auf den Arm zu nehmen - doch der bekommt den
ironischen Text in den falschen Hals und ist tagelang beleidigt.
Diesen Kommunikations-Barrieren wollen findige Programmierer und
Wissenschaftler jetzt den Garaus machen.
Das XML-Komitee von Oasis beschäftigt sich derzeit ausgiebig mit
der Möglichkeit, Gefühlsregungen und menschliche Ausrucksweisen zu
standardisieren und in die Programmiersprache XML zu übertragen.
HumanML soll die neue Beschreibungssprache heißen, die Mimik und
Gestik künftig auf die Tastatur bannen will. Nach der Fertigstellung
soll HumanML vor allem im Bereich der künstlichen
Intelligenz, bei virtuellen Realitäten sowie in der Psychotherapie,
im Marketing und bei Geschäftsverhandlungen zum Einsatz
kommen.
Laut Ranjeeth Kumar Thunga, dem Vorsitzenden des HumanMarkup TC,
sollen in erster Linie Tags entwickelt werden, die für <lächeln>,
<Stirn runzeln> oder <knien> stehen.
Dass es im Internet bereits zahlreiche Emoticons für spezielle
Gefühlsregungen gibt, winkt Thunga ab. Seiner Meinung nach sind
Emoticons wie :) oder Akronyme wie lol für "laughing out loud"
zwar ein Schritt in die richtige Richtung, doch fehlten diesen
Zeichen einfach ein Standard - was dann natürlich wieder zu
Missverständnissen führt.
Derzeit steht die Entwicklung der neuen XML-Version allen
Interessierten offen. Per Mailing-List wird jeder, der künftig im
Internet ironische Kommentare abgeben will, über die Neuerungen
informiert.
++ Hier gibt's Infos über Oasis und die neue Sprache
++ So kann man sich in die Mailingliste eintragen:
++ Gängige Emoticons:
Comundo, Planet Internet, NGI und Q-DSL - sie alle packen wir in
diesen Provider-Kostentest. Beginnen wir mit den Losern:
Comundo - Erst im April verschärfte der Provider die Konditionen
für seine Vielsurfer-Tarife 'Plus' und 'Profi'. Nun hat er sie
komplett abgeschafft - Altkunden können den Tarif also auch nur
noch bis zum Ende ihrer eventuellen Mindestvertragslaufzeit
nutzen. Es bleiben die Tarife 'Call-by-Call' für 2,8 Pf/min
(Einzug vom Konto) sowie 'Direct' für 2,9 Pf/min zzgl. 5 Pf
Einwahlstrafe (Einzug per Telefonrechnung). Spätestens jetzt wäre
es also ein guter Zeitpunkt für alle Comundo-Kunden, sich nach
einem neuen Anbieter umzusehen.
* http://www.comundo.lycos.de/service/tarifindex.html
Planet Internet - Einst mit einer großen Werbekampagne gestartet,
nun heimlich am Verschwinden: Neukunden können sich erst gar nicht
mehr anmelden, was mit dem Zugang für die Altkunden passiert, ist
noch ungewiss. Schade, mit 2,5 Pf/min im Sekundentakt war Planet
Internet Drittplatzierter in der TopPro-Liste. Jetzt nicht mehr.
* https://www.planetinternet.de/anmelden/
Nun zu den positiven Änderungen:
NGI bietet nun eine Zugangsnummer mit Ortsnetzvorwahl an, die
allen, also nicht nur NGI-Kunden, offen steht. Damit gibt es eine
weitere Ortsnummer, die Telekom XXL-Kunden am Sonntag zur kosten-
losen Einwahl verwenden können.
* http://www.ngi.de/net/xxl.htm
++ Übersicht aller Kostenlos-Anbieter:
Q-DSL - Der DSL-Anbieter erhöht seine Geschwindigkeit: Bei der
Download-Geschwindigkeit war Q-DSL schon immer um ein Drittel
schneller als die Telekom (1024 gegenüber 768 Kilobit/s), und beim
Upload ist Q-DSL nun sogar doppelt so schnell: mit 256 Kilobit/s
gehen die Daten 'hoch' ins Internet. Dafür kostet Q-DSL allerdings
115,40 DM im Monat. Zum Vergleich: Die T-DSL-Flatrate samt Aufpreis
für den T-DSL-Anschluss kostet zwischen 63,90 und 88,89 DM,
je nach Festnetz-Tarif.
Wie man's nimmt: Q-DSL ist zwar 33 bzw. 50 Prozent schneller als
T-DSL, dafür allerdings auch 30 bis 81 Prozent teurer. Wenn's auf
die Geschwindigkeit ankommt, dann ist Q-DSL jedoch eine ernstzunehmende Alternative.
[ts]
* http://www.q-dsl.de/content/prod-home01.htm
Der Providerkostentest-Index: 2,54 Pf/min
Die TopFree-Liste
Die TopPro-Liste
Veranstaltungen12.1 Cyberathlete Professional League Event BerlinDie Meister der Netzwerkspiele sind gefordert: Von 31.8. bis zum 2.9.01 findet in Berlin ein von der CPL (Cyberathlete Professional League) organisiertes Preisgeld-Turnier statt. Zwei Hauptturniere bestimmen den Event, wobei sich die Spieler auf einen Half Life Counterstrike Wettbewerb konzentrieren, der mit 25.000 DM dotiert ist. Wer sich mit 2.500 DM zufrieden gibt, kann sich dem Formel 1 Turnier-Spiel "Grand Prix 3" widmen. [ag]
++ Online-Reservierung:
12.2 Live-Streamtipp: 1. Tag der US Open 2001 aus dem Tennis Center NYAm 27. August startet das vierte Grand Slam Turnier des Jahres. Via Webcast kann jeder den Ballwechsel im USTA National Tennis Center in New York live mitverfolgen. Andre Agassi schnürt bereits die Schuhe, währenddessen Steffi ja leider nur noch ihren hausfraulichen Pflichten nachkommt. Der Sieger des Turniers kann übrigens mit einem Preisgeld von über 14 Millionen Dollar rechnen. Die Liveberichterstattung im Netz findet von 17:00 bis 3:00 Uhr statt. [ag] * http://www.usopen.org/interactive/index.html Lexikon der PC- und Online-Fachbegriffe13. WEP
Tipps & Tricks14. Der Suchmaschinen-Report (70) - Tamito.com
netNewsLetter-Verlosung15. Final Fantasy Verlosung - Sie haben gewonnen!
16. netNewsLetter internImpressum
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