Es wird über das Internet gewählt, es wird über das Internet
kommuniziert, es wird über das Internet betrogen. Und neuerdings
werden an der Universität Saarbrücken juristische Examensarbeiten
über das Internet rechtsgültig abgegeben. Bald ist es auch
schon völlig normal über das Handy rechtsverbindliche Unterschriften
zu geben. Passend zur endgültigen Angleichung des
deutschen Signaturgesetzes an eine entsprechende EU-Richtlinie
ist nun auch das Patent für die mobile Digitale Signatur erteilt
worden.
Immerhin noch vor der Umstellung auf den Euro hat es die Bundesregierung
geschafft, das Signaturgesetz anzupassen und die digitale
Signatur, die bislang in einem schwammigen Rechtsraum
schwebte, zu stützen. Jetzt ist man stolz darauf, die Angleichung
doch noch schnell und einhellig über die Bühne gebracht zu haben.
Neu ist jedoch, dass eine Zertifizierungsstelle nicht mehr genehmigt,
sondern nur noch angemeldet werden muss. Dennoch unterliegen
sie strengen Auflagen, die von der Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post (RegTP) überwacht werden. Viel wichtiger
ist für Nadja Kaeding, Anwältin für Onlinerecht in der Münchner
Kanzlei Graefe & Partner, die Schadensersatzpflicht für diese
Zertifizierungsstellen: Tritt ein Schaden durch eine fehlerhafte
Signatur auf, dann muss der Anbieter dafür haften (§11 SigG).
Dennoch sei zu beachten, so Kaeding, dass auch mit diesem Gesetz
die volle Gleichstellung der digitalen mit einer handschriftlichen
Signatur nicht verbrieft wurde. Es gibt lediglich den
Hinweis, dass eine derartige Regelung in Vorbereitung sei. Dafür
muss aber dann das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geändert werden.
Die genaue Umsetzung, die technischen Anforderungen und Regelungen
sollen in einer Signaturverordnung geregelt werden - diese
steckt aber noch im Entwurfsstadium.
Was die Technik jedoch wenig kümmert und sie ihre eigenen Ideen
"unter's Volk wirft": Die mobile digitale Signatur, die, so der
Wunschtraum der Entwickler, auf der SIM-Karte hinterlegt ist
und bei jeder Transaktion als digitale Unterschrift mitgeschickt
wird. Für die "normale" Digitale Signatur braucht man eine Chipkarte
und ein Lesegerät, das Handy sei bereits ein Lesegerät und
habe den Chip (die SIM-Karte) schon eingebaut, so Reiner Jung
vom Patenteigner Brokat. Bislang habe man eine serverbasierte
Lösung, bei der die Signatur z. B. beim Mobilfunkprovider liegt
und durch Eingabe einer PIN abgerufen bzw. aktiviert wird.
++ Das neue Signaturgesetz im PDF-Format
++ Der Entwickler und Patenteigner
++ Das Konsortium
++ Umfangreiche studentische Ansätze zur Digitalen Signatur
++ Die EU-Richtlinie zur elektronischen Signatur
++ Guidelines zur Digitalen Signatur
Ein neuer Sturm auf den bundesdeutschen Datenschutz: Das
Bundeswirtschaftsministerium hat einen weiteren, den mittlerweile
dritten Entwurf für die Telekommunikationsüberwachungs-Verordnung
(TKÜV) vorgelegt. Zum ersten Mal wird der Entwurf aber nicht
geheimgehalten, sondern ist auf dem Server des Ministeriums für
jedermann einsehbar. Der neu ausgearbeiteten TKÜV zufolge sollen
künftig alle Betreiber von Kommunikationsanlagen, die ihre
Dienste der Öffentlichkeit anbieten, zur Aufzeichnung und
Weiterleitung der Kommunikationsdaten an Strafverfolger verpflichtet
werden.
Die zu übermittelnden Daten reichen von reinen Verbindungsdaten
und deren Inhalten bis hin zu Kreditkartennummern als
Identifikationsmerkmal. Um eine lückenlose Überwachung der
Telekommunikation zu erreichen, wollen die Strafverfolger auch Mailboxen
anzapfen oder Steuerdaten einfordern dürfen. Trotz der
weitreichenden Massnahmen bewegt sich der Entwurf im Rahmen gültigen
Rechts, wohl alleine wegen zahlreicher Ausnahmen: Anbieter,
deren Anlagen ausschließlich der Verteilung oder dem Abruf von
Informationen dienen, sind beispielsweise nicht zur Anschaffung
der Überwachungsgeräte verpflichtet. In dem Entwurf von 1998 waren
selbst Krankenhäuser, Gasthäuser und Wohngemeinschaften betroffen.
Den Datenschützern geht der Vorstoß dennoch zu weit: Würde der
Entwurf beschlossene Sache werden, wäre das ein zwar gesetzlich
vorgeschriebener, aber trotzdem gravierender Eingriff in das
Fernmeldegeheimnis, heißt es empört beim bayerischen Datenschutz.
Doch bereits jetzt gestattet Paragraph 10 des Grundgesetzes die
Überwachung der Telekommunikation einzelner Personen - nach dem
neuen Entwurf jedoch müssen die gesammelten Daten sämtlicher Benutzer
über einen Zeitraum von jeweils 6 Wochen bereitgehalten
werden! Dr. Kühn vom Datenschutz Bayern befürchtet damit eine Art
"Big Brother-Zustand": Die absolute Kontrolle und Überwachung
über alles und jeden wäre damit garantiert. Laut Kühn läge der
nächste Schritt nahe, "Kameras an allen öffentlichen Plätzen zu
installieren, falls irgendwo zufällig ein Mord geschehen sollte".
Die größte Angst der Datenschützer ist, dass durch die TKÜV, dem
Datenmissbrauch Tür und Tor geöffnet wird. So hätten nicht nur
die Telekommunikationsanbieter selbst offenen Zugriff zu den Daten,
sie wären auch für Hacker ein sehr verlockendes Ziel.
In den Niederlanden wurden Provider übrigens bereits im Frühjahr
2000 zur Beschaffung eines ähnlichen "Lauschequipments" gezwungen.
Wenn sich die bundesdeutschen Provider schon nicht wegen
der geplanten Eingriffe in die Privatsphäre gegen den Entwurf
auflehnen, dann hoffentlich wegen der entstehenden Kosten. Wenn's
an den Geldbeutel geht, soll es manchen ja schon aufgerüttelt
haben...
++ Der Entwurf des Bundesministeriums
++ Bayerischer Datenschutzbeauftragte
++ Wann man für Geheimdienste interessant wird
++ Umfangreiche Linksammlung zum Stand des deutschen Datschutzes
++ Auszug aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG): Teil 11, Fernmeldegeheimnis
Jede zehnte Transaktion mit der Kreditkarte im Internet sei
angeblich kriminell - so zumindest stand es diese Woche im
Wirtschaftsmagazin "DM", in einem Interview mit dem Eurocard-Chef
Manfred Krüger. Auch wenn diese Zahl mehr als zweifelhaft ist,
so wirft sie doch Fragen über die Sicherheit von Kreditkarten im
Internet auf.
Ist das Online-Shopping per Kreditkarte unsicherer als die
Kreditkarten-Bezahlung im 'echten Leben'? Keineswegs - im Gegenteil:
Viele Kreditkarten-Daten, die für Gaunereien im Internet
verwendet werden, wurden nicht bei Online-Bezahlungen ausgespäht
oder durch unseriöse eShops erbeutet, sondern stammen aus dem
'echten Leben'; schließlich ist das Entwenden eines Geldbeutels
oder das Durchwühlen einer Mülltonne nach Kreditkartenbelegen für
den Durchschnittsbetrüger noch immer einfacher zu bewerkstelligen,
als das Ausspähen einer Internet-Verbindung.
Findet man auf der Kreditkartenabrechnung aber eine Fehlbuchung,
so hat man dagegen 'Glück', wenn es eine Bezahlung im Internet
war: Im Internet gibt's (noch/siehe oben) keine rechtsgültigen
Unterschriften, daher reicht meist ein Anruf oder ein formloses
Fax an die auf der Rechnung angegebene Kreditkarten-Hotline aus,
damit der Abbuchungsbetrag vorläufig rückgängig gemacht wird.
Denn was die meisten Unternehmen gerne verschweigen: Nicht der
Kunde, sondern das kartenausgebende Institut muss nun zweifelsfrei
nachweisen, dass es sich um eine korrekte Kreditkartentransaktion
handelte, für die der Karteneigentümer aufkommen muss.
"Korrekt" bedeutet, dass die Zahlung per passender Unterschrift
oder PIN autorisiert wurde - stammt die geklaute Kartennummer
aber von einer Internet-Transaktion, kann es (anders als bei
einem Diebstahl im 'echten Leben') eine solche gar nicht geben.
Pech für den Anbieter, dass er die Zahlung akzeptiert hatte.
Wer Unannehmlichkeiten durch Kreditkartenbetrug also vorbeugen
möchte, stoppt daher nicht seine Online-Einkäufe - sondern seine
Kreditkarten-Bezahlungen im 'echten Leben'. Denn nur dort können
Diebe die kompletten Daten einer Kreditkarte ergaunern und rechtsgültig
auf deren Kosten einkaufen.
* http://www.dm-online.de/service/heft/heft.html
++ Rechtliches zur Bezahlung per Kreditkarte im Internet:
Muffel oder Jecke? Hoffentlich Jecke, denn Muffel haben es immer
schwerer dem "Karnevalstrara" zu entkommen. Nachdem bereits gestern
die Altweiber wüteten heißt es nun Endspurt und "Kölle
Alaaf", mer sin im Internet. Eine Woche und eine Stunde lang
überträgt RTL den diesjährigen Karneval live aus dem RTL-Webstudio
am Alten Markt in Köln. Titel: InterJeck 2001.
* http://www.koeln.de/karneval/20010129_akt4.html
++ Alle Vereine, alle Termine dieser Saison
++ Der Altweiber Video-Reporter
++ Die Olympia-Lust: Wenn Studenten Fasching feiern
++ WebCams zeigen die rheinischen Hochburgen der Narren
++ Karneval auf brasilianisch
++ Ob alt oder neu - Karneval in Venedig ist immer eine Schau
++ Druiden haben New Orleans übernommen
++ Hübsch-eklige Masken aus super anschmiegsamen Schaumlatex
++ So macht man Krapfen
++ Wenn Amerikaner das Faschings-Phänomen erklären wollen
++ Karnevals-Chat mit ollen und dollen Kamellen
++ 's Funkemariesche im Web
++ Flirten leicht gemacht - und dann werden "Bützje" verteilt
++ Via Onlinedemo den Blutalkoholgehalt testen - vorausgesetzt Sie können noch tippen ;-)
Um sich selbst rund um die Uhr im Internet betrachten lassen zu
können, braucht man sich inzwischen schon längst nicht mehr in
einen Container einsperren zu lassen: eine WebCam für ein paar
Mark und ein günstiger Internet-Zugang reichen da voll aus.
Richtig Spaß macht die Sache natürlich erst, wenn man auch einen
großen Bekanntenkreis - eine Community - aufbauen kann, damit die
eigene WebCam-Seite auch fleißig besucht wird und man im Gegenzug
auch auf die WebCams der Besucher zugreifen kann. Bei WebCam-Plaza.de ist dies alles möglich:
Einsteigern wird erklärt, was man alles für den eigenen
WebCam-Betrieb benötigt (auch wenn die Hilfe-Seiten leider nur für
Windows-Systeme Infos bietet), was es kostet und dass man die
Hardware demnächst auch gleich bei WebCam-Plaza direkt einkaufen
kann.
Der Schwerpunkt liegt aber auf den WebCam-Sites: Jeder Anwender
kann sich mit seiner WebCam registrieren und ist dann unter einer
eigenen Seite in einer der Rubriken "Boys", "Girls" oder
"Specials" zu finden und zu begutachten, zusammen mit Infos wie
Steckbrief, News und einem Voting-Button für die WebCam-Hitliste.
Und natürlich darf ein Java-Chat für den Talk mit der Community
nicht fehlen - man sieht sich ;-)
++ Auch so WebCam-Verrückte! - die Redaktion der AME:
Ziemlich erschreckend: Ratten sind in der Lage, 10 Stockwerke
in Fallröhren hochzuklettern und dann in der Kloschüssel aufzutauchen.
Haben Sie sich, bevor Sie es wussten, besser gefühlt?
Dann belassen Sie es dabei. Diejenigen allerdings, die Interesse
an weiteren Informationen haben, die eigentlich kein Mensch so
genau wissen will, sind hier richtig.
Die W-Akten bei biolinx.de quellen nur so über von zwar "unnützen",
aber umso amüsanteren Beiträgen aus 10 verschiedenen, in
sich noch einmal unterteilten, Kategorien. So erfährt man
beispielsweise unter "Natur", dass der Urin einer Katze im Dunkeln
phosphoriziert (!) und unter "Firlefanz", dass 16% aller
Amerikanerinnen blond geboren werden, 33% derzeit blond sind, 64% der
TV-Sprecherinnen und 65% der" Miss Americas" erstaunlicherweise
auch Blondinen sind. Und übrigens: Mc Donalds Brötchen nennt man
"buns" und sie sind nicht höher als max. 44 mm. Außerdem wurde
Calvin Klein als Richard Klein geboren (zu finden in der Rubrik
"Lifestyle")!
Weitere unglaublich(e,) spaßige Geschichten, Informationen und
Fakten gibt es unter anderem aus Geschichte, Wissenschaft, Technik,
Kunst, Literatur und Geographie. Auch diejenigen, die schon
lange eine etwas außergewöhnliche Frage mit sich herumschleppen,
können diese endlich loswerden. Unter dem link "Fragen an Willi"
kann man sich vertrauensvoll an "Willi Weiß Was", dem offensichtlichen "Meister des Überflüssigen", wenden.
Es gibt ja immer Situationen, in denen man sich eingestehen muß:
Es ist langweilig. Im Zug zum Beispiel. Da macht man sich dann
plötzlich Gedanken über Sachen, die man kurz vorher noch nicht
mal am Rande beachtet hat. Z. B. das Design von Papiertaschentüchern.
Da trifft es sich natürlich bestens, dass das Internet
genau für solche Gedankengänge enorm viel "Futter" parat hält.
Informationen, die man im Alltag nie mitbekommen hätte. Oder
haben Sie schon mal jemanden getroffen, der 138 Packungen von
Sniff-Papiertaschentüchern zuhause fein säuberlich aufgestapelt
hat?
Stolz berichten die 15-jährige Taschentuchsammlerin und ihr Webmaster,
Vater Gernot, von der 856 Packungen aus 31 Ländern umfassenden
Kollektion. Wer schon immer wissen wollte wie das
neueste Taschentuchdesign aus Singapur aussieht oder wen die
reichhaltige Auswahl an 185 verschiedenen Verpackungsgestaltungen
alleine an bundesdeutschen Taschentüchern interessiert, der
ist hier genau richtig. Wohlgemerkt ohne die umfangreiche Sniff- und
exclusive DDR-Sammlung. Zehn Taschentücher für 25 Pfennige - wann
gab es das zuletzt? Und wenn Sie an weiteren Infos rund um
das (Papier-)Taschentuch Interesse haben - die Linkliste hält
einige Anlaufstellen parat.
Natürlich herrscht auch hier, wie bei jedem Sammler, eine
notorische Leidenschaft - wer also in alten Koffern noch unverbrauchte
Papiertaschentücher hortet, der kann sie großzügig
spenden. Sie werden sich dort sicher wohlfühlen. Und anschauen
können Sie Ihre "Stiftung" ja dann auch noch... wenn Sie mal
wieder länger im Zug sitzen sollten ;-)
* http://www.papiertaschentuecher.de/
++ Auch Ihr Taschentuch hat eine Vergangenheit
Diesen Effekt kenn man meist von CD-ROMs: In den Mac eingelegt,
öffnet sich das CD-Fenster und darin befindet sich, neben den
üblichen Ordnern, Programm- und Datei-Icons, meist ein großflächiges
Bild, das den Inhalt des CD-Fensters ausfüllt. Nun
lassen sich solche 'Fenster-Bilder' aber nicht einfach in ein
Finder-Fenster hineinspeichern, sondern sie müssen über einen
Trick erstellt werden: Man nehme ein Bild, zerstückle es in viele
einzelne Icons und speichere diese dann, fein säuberlich nebeneinander,
im Finder, sodass das Icon-Mosaik zusammengesetzt wieder
das große Original-Bild ergibt.
Wer nun selbstgebrannte CD-Rs oder Programm-Ordner also mit
eigenen Bildern ausstatten will, kommt um ein Programm, das einem
die Icon-Arbeit abnimmt, nicht herum: Das Programm Iconizer Pro
erledigt diese Aufgabe mit Bravour - und ist zudem sogar Freeware:
Einfach im Iconizer Pro das zu bearbeitende Bild auswählen,
den Ordner, in dem die erstellten Icons landen sollen, angeben
und der Iconizer Pro erledigt den Rest.
++ Trotz "Pro" im Namen kostenlos: der Iconizer Pro 1.3.8
Läuft bei Ihnen auch der Fernseher während Sie an Ihrem PC arbeiten?
Oder benutzen Sie sogar eine Fernsehkarte? Dann ist das
Freeware-Programm "TVgenial" das Richtige für Sie.
TVgenial ist die Fernsehzeitschrift für Ihren PC. Sie können
bequem und schnell nachschlagen, was wann auf welchem Sender läuft.
Optisch präsentiert sich TVgenial wie eine normale Fernsehzeitschrift.
Jedem Sender ist eine Spalte zugeordnet, die das jeweilige
Tagesprogramm enthält. Besonders praktisch: Die aktuell
laufenden Sendungen werden farblich hervorgehoben.
Zu den Sendungen sind häufig auch Zusatzinformationen vermerkt,
wie z. B. Zusammenfassungen von Spielfilmen oder Details zur
aktuellen Folge der Lieblingsserie. Teilweise ist auch ein direkter
Link zur Website der jeweiligen Sendung enthalten.
Eine weitere Funktion ist die Möglichkeit, sich an zuvor ausgewählte
Programme erinnern zu lassen. So verpassen Sie die gewünschte Sendung bestimmt nicht.
Das aktuelle Programm können Sie sich für bis zu vier Wochen im
Voraus downloaden. Dazu genügt es, den entsprechenden Menüpunkt
in der Software auszuwählen. Wenn Sie per Standleitung an das Internet
angeschlossen sind, kann TVgenial die Updates auch selbstständig durchführen.
Einen Nachteil gibt es aber doch: Derzeit werden lediglich 13
Sender unterstützt. Besonders kleinere und regionale Sender sind
nicht mit ihrem Programm vertreten. Dies soll sich in Zukunft
allerdings ändern. Die wichtigsten Programme wie ARD, ZDF, RTL,
ProSieben oder Sat.1 sind aber allesamt enthalten.
++ TVgenial - 1,6 MB
Im Internet kauft man Bücher, CDs, Unterhaltungselektronik, inzwischen
auch Medikamente. Aber Kleidung? Wie soll man die denn
testweise anprobieren?
Gar nicht - man läßt sie sich einfach versandkostenfrei zuschicken
und was nicht gefällt, schickt man eben wieder zurück. Ein
Paradebeispiel für einen guten Online-Shop ist das "Dress for
less Designer Outlett": Hier findet man ein großes Sortiment an
Designer-Kleidung und -Zubehör bekannter Marken, das aus
Restbeständen zusammengekauft ist. Das hat zwar den Nachteil, dass
nicht
alle Kleidungsstücke in der gewünschten Größe und in beliebigen
Stückzahlen vorhanden ist, aber dafür unterbietet Dress-for-less
die empfohlenen Verkaufspreise um meist über die Hälfte.
Eine Mindestbestellmenge gibt es bei Dress-for-less nicht, bei
Bestellungen unter 150 DM erhebt der Shop lediglich Versandkosten
in Höhe von 8 DM - darüber hinaus ist die Lieferung frei. Ähnlich
verhält sich das Zurücksenden: Passt irgend etwas nicht, dann
schickt man es einfach innerhalb von 14 Tagen (bei einem Wert von
über 80 DM sogar unfrei) zurück: Der Kaufpreis landet dann umgehend
wieder auf dem Kreditkartenkonto oder, bei Bezahlung per
Nachnahme, auf dem angegebenen Girokonto.
In unserem Test können wir Dress-for-less nur gute Noten geben:
Auch wenn die HomePage etwas 'träge' ist (jede Seite zeigt nur
5 Artikel an), so sind die Bestellseiten dennoch übersichtlich
gestaltet, die Ware war nach wenigen Tagen geliefert und selbst
bei der Rücksendung landete das Geld unbürokratisch schnell wieder
auf dem Konto. eCommerce par Excellence.
Fünf Jahre lang haben wir per Hand (!) unsere Abonnentendatenbank
gepflegt. Da die Pflege aber mittlerweile teilweise mehr
Zeit in Anspruch nimmt, als einen Artikel zu schreiben haben wir
uns nun doch dazu entschlossen, unseren Server, der die Mailingliste
verwaltet auf eine neue Software (ezmlm - Eazy MailingListManager)
umzustellen. Diese Software ermöglicht uns ein noch
stärkeres Wachstum und bietet ausserdem neue interessante
Möglichkeiten und mehr Sicherheit für Sie, unsere Abonennten:
1. Opt-In Anmeldung:
Zum Anmelden einfach eine Mail schreiben an:
2. Opt-In Abmeldung:
Zum Abmelden einfach eine Mail schreiben an:
3. netNewsLetter-Archiv
Eine komplette Liste des Archivs erhalten Sie mit einer Mail an:
Ein Index der Mailings 100 bis 200 aus dem Archiv bekommen Sie
mit:
Das Mailing mit der Nummer 34 beziehen Sie mit einer Mail an:
Die Mailings 123 bis 187 bekommen Sie mit einer Mail an:
4. Direkte Hilfe vom Listen-Inhaber
oder:
5. Liste der gültigen Befehle
Daraufhin erhalten Sie eine Liste aller gültigen und zulässigen
Befehle inkl. einer Anleitung, wie diese zu benutzen sind.
Bitte beachten Sie, dass es durch die Umstellung zeitweilig zu
Problemen bei der An- und Abmeldung kommen kann.
Mein Vorschlag für das Unwort das Jahres: "Überdenken". Denn
Internet-Tarife werde nicht mehr gestrichen, abgesetzt,
verschlechtert oder was-auch-immer, sie werden "überdacht".
Die Telekom hat ihr Flatrate-Angebot überdacht, denn die neuen
Tarife sind für viele User ja sowieso viel besser geeignet - wer
will schon pauschal für einen ganzen Monat zahlen, wenn er doch
nur 90 Stunden online ist? Auch AOL, selbstloser Kämpfer für eine
erschwingliche Flatrate, überdenkt plötzlich die eigene
78-DM-Flatrate - vielleicht freuen sich die Kunden ja doch mehr über
einen Tarif mit 60, 90 oder gar 120 Freistunden?
Schuld sind übrigens die bösen "Power-User", die denken, eine
Flatrate sei so etwas wie Radio oder Fernsehen, das man einfach
anschalten und laufen lassen kann - von wegen. Ab jetzt tickt
wieder der Gebührenzähler, und das erspart dem Anwender nicht nur
Online-Gebühren, sondern schmälert auch die Stromrechnung und
erspart unnötige Kosten durch ausgiebiges, da kostenlos mögliches
Online-Shopping.
Es ist - und bleibt - ein Teufelkreis: Die Telekom/T-Online
diktiert neue Preismodelle, und die Kunden nehmen's hin. Die
Anwender meckern zwar über die Willkür des Quasi-Monopolisten,
aber durch Gerichtsbeschlüsse und Deregulierung alleine wird man
T-Online kaum vom Sockel stoßen können. Anders als beim Telefonanschluss
geht der Umstieg zu einem anderen Diensteanbieter hier
aber ganz einfach, es gibt also keinen Grund, wieso man keinen
anderen - günstigeren! - Provider wählen sollte.
Darum gilt: T-Online böse - Internet-by-Call gut.
Um Ihnen den Umstieg zu erleichtern, geben wir diese Woche einmal
die TopFree-Liste (die günstigsten Anbieter im anmeldefreien
Internet-by-Call) inklusive der benötigten Einwahldaten an.
Besonders praktisch: Sollte Ihr Internet-Zugang einmal streiken,
dann haben Sie auch immer gleich Alternativ-Zugangsdaten parat -
also diese nNL-Ausgabe gut aufheben!
Untern Windows (oder Palm-OS ;-) benötigen Sie zur Einwahl lediglich
die Telefonnummer des Providers und einen Benutzername und
ein Passwort. Unter Linux und dem Mac brauchen Sie auch noch
einen Domain Name Server (DNS), der allerdings leider nicht von
allen Providern angegeben wird.
Der Providerkostentest-Index: 2,66 Pf/min
Die TopFree-Liste
Die TopPro-Liste
++ Ältere Ausgaben des Provider-Kostentests finden Sie hier:
++ Ihre Meinung, Kritik und Provider-Infos an unseren Redakteur Toby Steininger:
Das etwas andere Turnier: Angereist wird mit Computer und Schlafsack,
gespielt praktisch drei Tage am Stück. Und zwar Netzwerk-Spiele
aller Art - geplant sind das Finale der offiziellen
Deutschen "Sudden Strike" Meisterschaft, sowie "Counter Strike"-,
FIFA/NHL/NBA- und "Broodwar"-Turniere und "World der Summer
Games" auf dem C64. Natürlich kann auch jedes andere Spiel über
das Netzwerk gespielt werden - einzige Bedingung: Jeder bringt
seine eigene Software mit; das Netzwerk ist zum Spielen und
nicht zum Kopieren da!
10.2 Stream-Tipp der Woche: Karnevalstrubel live aus KölnFans des Kölner Karnevals rund um den Globus können sich auf eine Welturaufführung freuen: Der WDR bringt das jecke Treiben in der Karnevalshochburg am Rhein erstmals via Live-Stream ins Internet. Wer kein WDR 3 empfangen kann, wird sich freuen, dass er nun den "Zoch" live im Web miterleben kann. Neben dem Fernsehbild liefern drei zusätzliche Kameras Bilder für's Web vom bunten Treiben ent- lang des Zugwegs. Der Videostream wird in zwei Qualitätsstufen angeboten - mitschunkeln in DSL-Qualität ist also auch möglich.
++ Rosenmontag, 26.02.2001 - 11.00 bis 17.30 Uhr
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